Alarmanlagen sind gefragte Sicherheitssysteme, um Gebäude vor Einbruch, Diebstahl und Vandalismus zu schützen. Doch die sensible Technik ist immer nur so effektiv, wie sie auch gewartet wird. Häufig wird erst im Ernstfall deutlich, ob der Einbruchschutz eine regelmäßige Instandhaltung erfahren hat. Damit die Betreiber der Sicherheitstechnik abgesichert sind, kommt es auf eine umfängliche und regelmäßige Instandhaltung des Systems an. Was bei der Wartung einer Alarmanlage alles zu beachten ist, erfahren Sie hier.
Funktionalität der Alarmanlage ist das A und O
Stellen Sie sich einmal kurz folgende Situation vor: An einem Wochenende ist in einem Unternehmensgebäude im Gewerbegebiet kein Betrieb. Die Alarmanlage soll während dieser Zeit vor Einbruch schützen. Nach rund vier Betriebsjahren ist jedoch der Austausch von Alarmmeldern notwendig. Dieses Defizit hätte durch regelmäßige Wartung in der Zeit der Nutzung entdeckt und behoben werden können. Der nächste Einbruch ist nur eine Frage der Zeit.
Damit ein Gebäude – egal ob Gewerberäume oder Privathaus – effektiv zu schützen, ist es ausschlaggebend, dass das Alarmsystem ausfallsicher betrieben werden kann. Das ist neben der sachgemäßen Bedienung und Nutzung zu einem großen Teil auch von der installierten Sicherheitstechnik ab. Nur wenn die Programmierung, sämtliche Komponenten und die Bedienung durch die Nutzer optimal zusammenspielen, kann gewährleistet werden, dass die Anlage auch im Alarmfall effektiv schützt. Egal ob im Standardbetrieb, im Alarmfall oder in Ausnahmesituationen, wie bei Manipulation oder Stromausfall: Die Funktionalität der Alarmanlage ist das A und O.
Die angepasste Programmierung der Alarmanlage übernimmt die Elektrofachkraft in der Regel unmittelbar bei der Installation und stellt diesseitig die Funktionalität her. Die Einweisung und Schulung der Nutzer wird entweder über den Betreiber der Anlage oder auch den errichtenden Fachbetrieb gewährleistet. Dadurch werden Bedienfehler vermieden und die Nutzer werden zur eigenständigen Bedienung befähigt. Die fortlaufende Funktionalität der gesamten Anlagentechnik wird über eine regelmäßige Wartung, den unmittelbaren Austausch defekter Geräte und ständige Überprüfung gewährleistet.
Wartung als essenzieller Sicherheitsaspekt
Die Wartung der Alarmanlage ist also Dreh- und Angelpunkt, damit im Ernstfall auch alles korrekt funktioniert. Deshalb ist sie auch für Betreiber gesetzlich vorgeschrieben. Die Richtlinien zur Instandhaltung einer zertifizierten Einbruchmeldeanlage sind in der VdS 2311 festgeschrieben. Hier wird die Wartung als „Maßnahmen zur Erhaltung der Funktionsbereitschaft und zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrats“ definiert. Mit der Wartungsmaßnahme soll also der naturgemäßen Abnutzung zuvorgekommen und eine eventuelle Dysfunktionalität frühzeitig erkannt und behoben werden. Die Wartung muss dabei persönlich vor Ort erfolgen, eine reine Fernabfrage reicht für die sachgemäße Inspektion nicht aus. Werden im Rahmen der Inspektion und Wartung tatsächlich Mängel festgestellt, sollten diese umgehend behoben werden, egal ob Störungen, defekte Teile oder fehlende Befestigungen. Nur so bleibt eine durchgehende Schutzleistung erhalten und die Alarmanlage kann ihren Zweck erfüllen.
Nicht zuletzt ist auch die Senkung der Versicherungsprämie von einer regelmäßigen Wartung abhängig, denn diese wird häufig als Voraussetzung für günstigere Beiträge angesetzt.
Checkliste für die Wartung der Alarmanlage
Im Interesse des Betreibers ist die Inspektion und Wartung einer Alarmanlage möglichst umfänglich durchzuführen. Damit dabei auch kein Punkt vergessen oder übersehen wird, ist es sinnvoll, sich dabei an verschiedenen Funktionalitätskriterien zu orientieren. Eine richtige Wartung umfasst dabei neben der Sichtprüfung und Funktionalitätsprüfung auch die Kontrolle sämtlicher Einzelkomponenten. VdS 2311 gibt auch dafür einen Prüfkatalog vor. Folgende Funktionen sollten geprüft werden:
Wartung, Inspektion und Instandhaltung der Alarmanlage
Wartungsintervalle der Nutzung anpassen
Es wurde deutlich: Die Wartungsmaßnahmen im Prüfungskatalog sind nicht einfach per Fernprüfung der Systeme möglich. Der Aufwand einer umfassenden Wartung zeigt jedoch auch, dass dieses Prozedere eine gewisse Zeit und Expertise beansprucht. Deshalb ist es verständlich, dass eine solch intensive Wartung zwar vorgeschrieben, aber beispielsweise nicht in einem monatlichen oder gar wöchentlichen Zyklus stattfinden kann. Die VdS 2311 gibt für zertifizierte Einbruchmeldeanlagen vor, dass eine Inspektion und Wartung der Alarmanlage mindestens einmal jährlich durchzuführen ist. An diesem Intervall können sich die meisten Alarmanlagen orientieren. Je nach Art der Alarmanlage oder der Nutzung ist auch ein kürzeres Zeitintervall zwischen den Prüfungen möglich. Die Häufigkeit der Wartung wird im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vom Betreiber selbst bestimmt, also einmal jährlich oder öfter. Die Entscheidung hierbei liegt sicherlich auch dem Zugrunde, wer die Wartung übernimmt, ob diese selbst durchgeführt wird oder von einem zertifizierten Errichter übernommen wird. In vielerlei Hinsicht ist Letzteres die sicherere Variante, um alle Eventualitäten und möglichen Schwachstellen auszuschließen.
Was kostet die Wartung einer Alarmanlage?
Wie so oft ist die Antwort auf diese Frage ein Ausdrückliches: Es kommt darauf an! Verständlicherweise richten sich die Kosten für die Wartung einer Alarmanlage stark nach dem Anbieter, der die Aufgabe übernimmt, aber auch nach den verbauten Komponenten und deren Wartungsbedarf. Häufig wird nach dem Kauf einer Alarmanlage ein zusätzlicher Wartungsvertrag beim Errichter abgeschlossen. Zur groben Orientierung kann man hier eine Spanne zwischen 200 und 500 Euro pro Jahr rechnen. Diese Zahl variiert natürlich auch stark in Abhängigkeit der Größe der verbauten Anlage. Die Kosten für eine Alarmanlagen-Wartung sollten jedoch in jedem Fall investiert werden, um die Schutzleistung auch wirklich nutzen zu können.
Ein anderes Kostenmodell für Alarmanlagen ist die Miete in einem Service-Rundumpaket. Hier sind neben der Projektierung, Installation und Inbetriebnahme auch sämtliche Wartungsmaßnahmen und Serviceaufträge bereits inklusive. Die Kosten für die Alarmanlage und alle Dienstleistungen werden bequem in einer smarten Monatspauschale abgerechnet, sodass kein zusätzlicher Wartungsvertrag abgeschlossen werden muss.
Wartung durch den Fachbetrieb – Schwachstellen vermeiden
Fachbetriebe für Einbruchmeldeanlagen bieten in der Regel im Rahmen der Installation ihrer Alarmanlage auch Wartungsverträge mit an, um die vorgeschriebene Inspektion für die Betreiber der Anlage zu gewährleisten. Immer häufiger sind jedoch auch Service-Komplettpakete, bei denen sämtliche Dienstleistungen rund um die Alarmanlage von der Projektierung bis zur Instandhaltung bereits inbegriffen sind. Das bietet für die Betreiber der Anlage vor allem ein ganzes Maß mehr an Sicherheit, denn die Fachkräfte der Errichter kennen die installierte Technik und wissen genau, worauf es ankommt, was wie funktionieren muss und welche Schwachstellen es geben könnte. Die Techniker orientieren sich bei der Wartung an einem standardisierten Wartungsprotokoll und können dadurch die Ausfallsicherheit durch Dysfunktionalität gewährleisten. Wird die Wartung von einem zertifizierten Errichter übernommen, erstellt dieser außerdem ein Protokoll der Wartung, das auch als Nachweis für eventuelle Versicherungsfälle dienen kann. Sämtliche notwendigen Tätigkeiten rund um die Alarmanlage sind damit durch den Errichter abgedeckt und der Betreiber der Alarmanlage wird damit entlastet.