Was ist ein Internalarm?
Ein Internalarm ist nach der Richtlinie VdS 2311 ein Alarm, der ganz oder zumindest teilweise von einer nur intern scharf geschalteten Alarmanlage ausgelöst wird. Eine intern scharf geschaltete Alarmanlage löst daher keinen Externalarm oder Fernalarm aus. Das bedeutet, dass das Signal im geschützten Objekt bleibt und dort entsprechende Signalgeber ansteuert. Eine nur intern scharf geschaltete Einbruchmeldeanlage ermöglicht es beispielsweise, dass sich Personen im Objekt aufhalten können. Das erhöht jedoch die Gefahr eines Falschalarms.
Wie funktioniert ein Internalarm?
Anders als beim Externalarm oder dem stillen Alarm wird keine externe Stelle alarmiert. Das Alarmsignal steuert ausschließlich Signalgeber vor Ort an, z.B. eine Sirene oder ein Signallicht. Täter sollen somit durch optische oder akustische Alarmsignale abgeschreckt werden.
Als reines Informationssignal kann ein Internalarm jedoch zusätzlich auch an Dritte übertragen werden, beispielsweise an Nachbarn oder eine NSL. Nach der Definition handelt es sich hierbei jedoch nicht um einen Fernalarm, da bei diesem nach VdS 2311 ein Alarm ausschließlich von einer extern scharfgeschalteten Einbruchmeldeanlage ausgelöst wird und eine unmittelbare Intervention einer hilfeleistenden Stelle, z.B. einer NSL, erfolgen muss.
Wann wird eine interne Alarmierung genutzt?
Nicht jede Alarmierungsart ist für jedes gesicherte Objekt optimal geeignet. Eine rein interne Alarmierung wird vor allem von Einrichtungen verwendet, die bereits über Sicherheitspersonal in Form eigener Mitarbeiter oder eines Wachdienstes verfügen. Eine Alarmbearbeitung wird damit auch bereits mit einem Internalarm sichergestellt, eine Aufschaltung ist somit nicht notwendig.
Ein Internalarm wird häufig auch genutzt, um einen Probealarm zu Testzwecken durchzuführen, beispielsweise bei Brandschutzübungen.