Was regelt die Norm DIN EN 14676?

Die deutsche Norm DIN 14676 regelt die Verwendung von Rauchwarnmeldern in privaten Wohnräumen. Sie gilt für Wohnhäuser und Wohnungen ebenso wie für „Räume und Raumgruppen mit wohnungsähnlicher Nutzung“. Darunter versteht die Norm beispielsweise kleinere Hotels und Pensionen mit weniger als 12 Gastbetten, aber auch Schlaf- und Aufenthaltsräume bei Apotheken im Notdienst.

Welche Zielgruppen spricht die Anwendungsnorm DIN 14676 an?

Zielgruppen sind:

  • die für Brandschutz verantwortlichen Behörden
  • Feuerwehren, die durch Beratung vorbeugenden Brandschutz leisten
  • Hersteller von Rauchwarnmeldern
  • Planer und Architekten
  • Wohnungs- und Hauseigentümer
  • Mieter

Was leisten Rauchwarnmelder?

Rauchwarnmelder sind unauffällige technische Kleingeräte, die an Zimmerdecken befestigt werden. Bricht ein Feuer aus, warnen sie die Bewohner durch einen eindringlichen Alarm vor Brandrauch. Diese Warnung kann akustisch, aber auch optisch oder z.B. durch Vibrationen erfolgen. Im Falle eines Brandes können Haus- beziehungsweise Wohnungsbewohner das betroffene Gebäude sofort verlassen und die Feuerwehr alarmieren.

Was leisten Rauchwarnmelder nicht?

Folgende Punkte können und müssen Rauchwarnmelder nicht leisten:

  • Rauchwarnmelder können den Ausbruch von Bränden nicht verhindern.
  • Sie bekämpfen nicht das Feuer oder die Rauchentwicklung.
  • Eine automatische Alarmierung von Eigentümern, Mietern oder Pächtern anderer Wohnungen und Nachbarn erfolgt durch Rauchwarnmelder ebenfalls nicht.
  • Rauchwarnmelder verständigen nicht eigenständig die Feuerwehr.
  • Brandschäden werden durch Rauchwarnmelder nicht verhindert.

Welche Arten von Rauchwarnmelder dürfen laut DIN 14676 verwendet werden?

Zulässig sind Einzelmelder oder funkvernetzte Rauchwarnmelder. Eine Vernetzung ist auch mit kabelgebundenen Rauchwarnmeldern möglich. Diese kommen in professionellen Brandmeldeanlagen zum Einsatz. Sie werden ausschließlich in Kombination mit professionellen Brandmeldezentralen geliefert.

Was spricht für Einzelmelder?

Einzelmelder sind sinnvoll für Ein-Zimmer-Apartments oder kleine Hütten. Wichtig bei der Entscheidung für Einzelmelder oder eine funkvernetzte Mehrfachlösung ist, dass der Alarm des Rauchwarnmelders im Ernstfall überall gehört wird.

Wann sind funkvernetzte Rauchwarnmelder sinnvoll?

Für geräumige Wohnungen, Wohnhäuser und größere „Räume und Raumgruppen mit wohnungsähnlicher Nutzung“ sind vernetzte Rauchwarnmelder sinnvoller als Einzelmelder. Sonst kann es im Brandfall schlimmstenfalls passieren, dass ein einzelner Rauchwarnmelder zwar Alarm auslöst, dieser aber nicht gehört wird. Ein Kellerbrand wird nachts möglicherweise nicht bemerkt, wenn sich die Schlafzimmer im Dachgeschoss befinden. Es besteht die Gefahr, dass Kinder mit einem tiefen Schlaf den Alarm gar nicht wahrnehmen. Funkvernetzte Rauchwarnmelder umgehen dieses Problem

Wie funktioniert die Vernetzung von Rauchwarnmeldern?

Bei Rauchwarnmeldern, die über Funk vernetzt sind, alarmiert der auslösende Rauchwarnmelder die übrigen Rauchmelder mit. Dadurch schlagen alle installierten Geräte gemeinsam Alarm. Ein Überhören durch Aufenthalt in einem anderen Raum wird dadurch umgangen.

Ersetzen Rauchmelder eine Brandmeldeanlage?

Nein. Wenn Versicherungen oder Bauaufsicht eine Brandmeldeanlage fordern, sind Rauchwarnmelder dafür kein Ersatz. Die Folgen wären neben strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen der Verlust des Versicherungsschutzes. Außerdem kann der Verstoß als Ordnungswidrigkeit verfolgt und eine Nachrüstung verlangt werden.

Welche Rauchwarnmelder sind geeignet?

Rauchmelder, die gemäß der europäischen Produktnorm DIN EN 14604 zertifiziert sind, gelten als zulässig. Bei 230-V-Rauchwarnmeldern ist eine Notstromversorgung, zum Beispiel durch eine Batterie, Pflicht.

Wie viele Rauchmelder müssen laut DIN 14676 montiert werden?

Zur Mindestausstattung von Wohnräumen zählen Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und auf den Fluren. Ein Rauchwarnmelder pro Zimmer reicht aus, solange die Raumgröße 60m² nicht überschreitet. Ab 60 m² sind zwei Rauchwarnmelder, ab 120 m² drei Rauchwarnmelder Pflicht. Bei Fluren ist die Länge entscheidend. Unter 15 m reicht ein Rauchwarnmelder.

Zur optimalen Absicherung gehört die Ausstattung sämtlicher Wohnräume, Heizungsräume, Werkstätten, Hobbyräume und Dachböden mit Rauchwarnmeldern.

Müssen Rauchwarnmelder in Treppenhäusern installiert werden?

Ja, mindestens ein Rauchwarnmelder ist im Treppenhaus zu montieren. Gibt es eine Galerie, ist zumindest in der obersten Etage ein Rauchwarnmelder anzubringen. Sinnvoller und effektiver ist die Installation von mindestens einem Rauchwarnmelder pro Ebene.

In welchen Räumen sollten keine Rauchwarnmelder installiert werden?

In Küche und Bad sind Rauchwarnmelder nicht sinnvoll. In beiden Räumen kann es aufgrund von Wasserdampf, wie er beim Kochen, Duschen oder Baden entsteht, zu Falschalarmen kommen.

Wo werden Rauchwarnmelder angebracht?

Rauch steigt nach oben. Rauchwarnmelder gehören dementsprechend an die Decke in die Raummitte. Dabei ist ein Mindestabstand von 50 cm zu den Wänden bzw. zu Einrichtungsgegenständen wie Lampen und Schränken einzuhalten. Bei L-förmig geschnittenen Räumen über 60 m² sind drei Rauchwarnmelder nötig: einer in jedem Teilbereich und einer in der Mitte der Gehrungslinie.

Wie können Falschalarme vermieden werden?

Neben Küche und Bad kommt es vor allem in Werkstätten oder bei Renovierungsarbeiten zu Falschalarmen z.B. wegen der Rauchentwicklung bei Schweiß- oder Sägearbeiten zu Falschalarmen. Auch Staub ist ein Problem für Rauchwarnmelder. Die Norm DIN 14676 rät deshalb dazu, die Geräte bei Renovierungsarbeiten abzudecken. Von einer Anbringung in staublastigen Räumen wird abgeraten.

Müssen Rauchwarnmelder regelmäßig gewartet werden?

Die Wartung sollte entsprechend der Bedienungsanleitung vorgenommen werden. Mindestens einmal jährlich ist die Funktionsfähigkeit der Rauchwarnmelder zu prüfen. Sind die Raucheintrittsöffnungen frei? Ist der Rauchwarnmelder äußerlich unbeschädigt? Nach dieser Sichtprüfung ist eine Alarmprüfung durchzuführen. Dazu gibt es die Möglichkeit, mithilfe einer Prüftaste die Betriebsfähigkeit zu testen. Hierbei wird ein Probealarm ausgelöst, bei dem das Alarmsignal einige Male lautstark ertönt und dann automatisch erlischt. Bei Rauchwarnmeldern mit 230-V-Netzanschluss ist eine doppelte Alarmprüfung nötig: einmal mit und einmal ohne 230-V-Netz.

Stark verschmutzte, defekte und nicht mehr einwandfrei funktionierende Rauchwarnmelder müssen unverzüglich ausgetauscht werden. Außerdem sollte die Batterie entsprechend den Hinweisen des Rauchwarnmelder-Herstellers regelmäßig gewechselt werden. Rauchwarnmelder mit 230-V-Netzanschluss sind oft mit Akkumulatoren ausgerüstet. Hier muss alle vier Jahre ein Austausch vorgenommen werden. Aus Sicherheitsgründen muss alle 10 Jahre eine Neuinstallation der Rauchwarnmelder vorgenommen werden.

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