Was ist VdS 3415?

VdS 3415 stellt Richtlinien für Maßnahmen der Alarmverifikation als Bestandteil eines Sicherheitskonzeptes zur erfolgreichen Schadensverhütung bereit. Mit Hilfe einer zeitnahen Alarmverifikation eines von einer Einbruchmeldeanlage gesendeten Signals, kann unmittelbar und ohne Zeitverlust noch während des Einbruchs oder Einbruchversuchs eingegriffen werden. Die Alarmverifikation stellt bei Einbruchdiebstahl dabei eine maßnahmenbegleitende Funktion dar. Im Ernstfall können bei einer verifizierten Gefahrenlage innerhalb weniger Sekunden Mitarbeiter einer Notruf- und Serviceleitstelle sowie die Polizei zur Intervention hinzugezogen werden.

Warum ist die Richtlinie VdS 3415 wichtig?

2016 wurde rund 151.000-mal in Deutschland eingebrochen. Betroffen sind Firmen und Privathaushalte gleichermaßen. Die Polizei rückt erst aus, wenn ein bestätigter Echtalarm vorliegt. Grund für diese Regelung sind die zahlreichen Falschalarme von Einbruchmeldeanlagen. Im Alarmfall muss sich zunächst ein Wachdienst-Mitarbeiter bei einer persönlichen vor-Ort-Überprüfung vergewissern, dass tatsächlich ein Einbruch stattgefunden hat. Diese Anfahrt kostet jedoch wertvolle Zeit, die bei einem Einbruch oft nicht zur Verfügung steht. Er ist an die geltenden Verkehrsregeln gebunden. Entfernung. Rote Ampeln. Dichter Verkehr. All das kann das Eintreffen der Sicherheitskraft verzögern. Während dieser Zeit bleiben die Einbrecher ungestört. Eine unbefriedigende Lösung. Mittels der Alarmverifikation durch eine 24/7 Fernüberwachung kann unmittelbar in das Geschehen eingegriffen werden. Durch die Richtlinie VdS 3415 ist Videomaterial nun auch zur direkten Alarmverifikation zugelassen. Das ermöglicht eine Alarmbestätigung in Echtzeit. Mit qualifiziertem Video- und Audiomaterial kann die Polizei in Echtzeit von der Notruf- und Service-Leitstelle (NSL)informiert werden.

Konventionelle Video-Überwachungsanlagen: Dokumentation des Einbruchdiebstahls

Angesichts der hohen Einbruchszahlen greifen immer mehr Unternehmen und Privatleute zu Sicherheitstechnik. Der Markt hält dafür eine Fülle unterschiedlicher Angebote bereit. Nicht alle zeigen die gewünschte Effektivität. Eine konventionelle Videoüberwachungsanlage beispielsweise nimmt einen Einbruch zwar auf und dokumentiert das Geschehen. Schaden am Inventar oder den Diebstahl wertvoller Gegenstände oder Dokumente kann sie allerdings nicht verhindern. Mit Glück kann das Bildmaterial von der Polizei später zur Rekonstruktion des Tathergangs und eventuell zur Identifikation der Täter verwendet werden. Voraussetzung dafür ist eine gute Bildqualität. Sind bestenfalls schemenhaft Gestalten erkennbar, ist der Wert des Videomaterials gering.

Persönliche Alarmverifikation durch einen privaten Wachdienstmitarbeiter

Bei Aufschaltung einer Einbruchmeldeanlage auf einen privaten Wachdienst muss ein Mitarbeiter bei Auslösung eines Alarms zunächst eine persönliche Überprüfung des Objektes vornehmen. Sind keine Anzeichen für einen Einbruch vorhanden, handelt es sich um einen Falschalarm. Deuten Spuren auf einen Einbruch hin, verständigt die Sicherheitskraft umgehend die Polizei. Wie schnell diese Alarmverifikation per Vor-Ort-Überprüfung stattfinden kann, hängt von der Entfernung des Wachpersonals zum Objekt und den aktuellen Verkehrsverhältnissen ab. VdS gibt in den allgemeinen Hinweisen zum Alarmdienst- und Interventionsattest (VdS 2529) ein Zeitfenster von bis zu zwanzig Minuten als Richtwert vor. Reicht das, um die Täter aufzuhalten und in die Flucht zu schlagen, bevor größerer Schaden entsteht? Beim Eintreffen ist die Sicherheitskraft nicht bewaffnet. Keine ungefährliche Situation

24/7-Live-Überwachung: Alarmverifikation in Echtzeit

Mit Live-Überwachung findet eine Alarmverifikation in Echtzeit und ohne Zeitverlust statt. Das Objekt und der Eigentümer können dadurch 24 Stunden geschützt werden. Der Mitarbeiter in der Leitstelle kann die Situation zuverlässig per Fernüberwachung beurteilen. Dafür sorgen neben der Hör-/Sprechverbindung im Alarmfall die Live-Bilder aus der Videoüberwachung. Ohne Zeitverzögerung kann der Operator unmittelbar handeln. Durch eine laute, energische Ansprache kann er die Täter erschrecken und vertreiben. Das verhindert Schaden am Inventar und die Entwendung von Wertsachen. Gleichzeitig wird die Polizei in Echtzeit über den stattfindenden Einbruch informiert. Vorteil: Die Beamten rücken sofort aus und sind schnell am Einsatzort. Anders als private Wachdienste können sie sich über die herrschenden Verkehrsregeln hinwegsetzen.

„Schnelligkeit [ist] ein entscheidender Faktor für das Stoppen von Kriminellen“, bestätigt Sebastian Brose, stellvertretender Abteilungsleiter Firmen und Fachkräfte bei VdS. Das Unternehmen zählt international zu den renommiertesten Institutionen für Unternehmenssicherheit.

  1. Die Täter aufhalten.
  2. Schaden am Inventar und Diebstähle verhindern.
  3. Die Kriminellen im Idealfall an Ort und Stelle festnehmen.

Das sind die maßgeblichen Ziele. Aus diesen Gründen wurden die Richtlinien VdS 3415 entwickelt. Sie entstanden in enger Kooperation zwischen VdS, Polizei, Versicherungen, Herstellern von Sicherheitstechnik, Errichterunternehmen und Einsatzstellen. Die Normgrundlagen für die VdS 3415 waren die DIN CLC/TS 50131-9 und VDE V 0830-2-9.

Qualifiziertes Bild als Voraussetzung für die Alarmvorprüfung

Es gibt gewisse Grundvoraussetzungen für die visuelle Vorprüfung: Die Richtlinien aus VdS 3415 müssen eingehalten werden. Sowohl die verwendete Einbruchmeldeanlage als auch die aufgeschaltete Notruf- und Service-Leitstelle müssen VdS-anerkannt sein. Ein qualifiziertes Bild gilt als Basis dafür, dass der Operator in der NSL einschätzen kann, ob eine eindeutige Gefahrenlage mit Interventionsbedarf besteht. Geeignetes Tonmaterial kann die Beurteilung des Bildmaterials zusätzlich unterstützen. Auf dieser Grundlage kann der Operator agieren. Dazu muss das Bild der festgelegten Auflösungsklasse und der technischen Qualität laut UVV „Kassen“ inklusive Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie den Richtlinien VdS 2364 und VdS 2366 entsprechen.

Spezialisierte Errichter sorgen für den Einbau von leistungsstarken Videokameras, die sämtliche Vorgaben erfüllen. In Kombination mit Live-Einbruchschutz werden im Alarmfall qualifizierte Live-Bilder direkt an die Leitstelle übermittelt. Die Verständigung der Polizei in Echtzeit ermöglicht schnelles Eingreifen seitens der Behörden. Sebastian Brose von VdS ist zuversichtlich, dass dies die Erfolgsquote der Täter massiv reduzieren wird:

Die Richtlinien VdS 3415 sind das Bindeglied zwischen Einbruchmeldetechnik, Videoüberwachung und der NSL-seitigen Reaktion. […] Wir freuen uns, dass wir es den Kriminellen wieder ein ganz entscheidendes Stück schwerer machen können.

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