Um Einbruchschutz zu jeder Zeit gewährleisten zu können, auch, wenn mal niemand vor Ort ist, muss die technische Infrastruktur darauf ausgelegt sein. Zu den elektronischen Modulen einer Alarmanlage gehören neben den üblichen Meldern auch Digitalkameras, die in der Regel sogar Nachtsichtfähigkeiten mitbringen. Mit diesen ist eine visuelle Überwachung von Innenräumen und Außenbereichen möglich. Sie verfügen über integrierte Bewegungsmelder, mit deren Hilfe die Steuerzentrale einer Alarmanlage über Signalgebung ausgelöst werden kann.
Dieses elektronische Zusatzsystem für den Einbruchschutz macht eine Live-Intervention noch während des Einbruchs möglich. Sie fällt in die Kategorie der Fernüberwachung von einbruchgefährdeten Objekten, die derzeit als die effektivste Variante der Sicherung gegenüber Einbrechern gilt. Hier geht der Kunde einen Vertrag mit einer kommerziell betriebenen Notruf- und Serviceleitstelle ein, an die auch der von der Steuerung der Alarmanlage ausgelöste „stille Alarm“, weitergeleitet wird.
Im Gegensatz zur Aufschaltung bei einem Wachschutz oder der Polizei ist es beim Live-Einbruchschutz durch Fernüberwachung nicht notwendig, Mitarbeiter oder Beamte zum betroffenen Objekt zu schicken. Der Notrufzentrale wird technisch und vertraglich das Recht eingeräumt, im Alarmierungsfall bestimmte Elemente der Alarmanlage aus der Ferne zu steuern. Dadurch können die Aufzeichnungen der Überwachungskameras zu den Computern der Leitstelle gestreamt werden. Das heißt, die Mitarbeiter dort erhalten einen Einblick in die Räume und auf die von den Kameras überwachten Außenbereiche, ohne vor Ort sein zu müssen.