Vandalismus verhindern – So wehren Sie sich gegen Sachbeschädigung

Bundesweit wird in den letzten Jahren ein dramatischer Anstieg an Fällen von Vandalismus registriert. Vor allem Großstädte rücken in dieser Statistik immer weiter nach vorne. Aber wird öffentliches oder privates Eigentum mutwillig beschädigt, mit Graffiti besprüht oder gar komplett zerstört, dann ist das eine Straftat. Dazu gehören Bushaltestellen und Parkbänke oder öffentliche Verkehrsmittel genauso, wie private Hauswände oder der Gartenzaun. Viel zu häufig richten die mit ihrer puren Zerstörungswut einen großen Sachschaden an und können strafrechtlich als auch oft zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Doch viel wichtiger ist es, dafür zu sorgen, dass es gar nicht erst soweit kommt.

Definition & Tatbestand: Was ist eigentlich Vandalismus?

Jeder kennt es, wenn bei der Bahn mal wieder der Kartenautomat beschmiert ist, ein Mülleimer gebrannt hat oder ein Blumenbeet im Vorgarten zertrampelt wurde. Vandalismus hat viele Facetten und die unterschiedlichsten Auslöser. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um bewusste Sachbeschädigung.

Der Begriff „Vandalismus“ kommt ursprünglich vom ostgermanischen Stamm der Vandalen. Diese Gruppierung ist im fünften Jahrhundert quer durch Europa gezogen und hat im Jahr 455 Rom geplündert. Die sinnlose Zerstörung war Teil ihres Beutezuges.

Die Definition von Vandalismus hat sich seither natürlich verändert und selbst auch immer wieder modernisiert. Im Kern jedoch geht es um die sinnlose Zerstörung oder Beschädigung, die auch bereits die Vandalen der Vorzeit geprägt haben. Es ist jedoch eine Abgrenzung zum Begriff Sachbeschädigung nötig. Vandalismus ist auf die bloße Beschädigung einer Sache gerichtet, das primäre Ziel ist also das Unbrauchbarmachen der Sache selbst. Es ist also immer dann von Vandalismus die Rede, wenn sich „unmotivierte“ Zerstörungswut gegen einen Sachgegenstand richtet. Bei Sachbeschädigung wird jedoch ein weiterer Zweck verfolgt, beispielsweise, wenn eine Autoscheibe eingeschlagen wird, um ein Auto zu klauen.

Vandalismus und seine Ausprägungen

Der Begriff Vandalismus ist jedoch kein fest definierter Straftatbestand wie die Sachbeschädigung, da eine klare Abgrenzung aufgrund der Vielfältigkeit der Erscheinungsform nicht möglich ist. Klar ist nur, dass sich die Zerstörungswut vor allem gegen öffentliche Einrichtungen oder privates Eigentum richtet.

Die Erscheinungsformen sind wie gesagt vielfältig. Es gibt nicht den einen Vandalismus. Zerstörte Ladenfenster, aufgerissene Autoreifen, abgebrochene Autospiegel oder Antennen, ausgerissene Telefonkabel, abgebrannte Heuhaufen und Schutzhütten, abgebrannte Mülleimer, nächtliche Graffitis oder vorsätzlich besprühte Wände. Vandalismus kann vieles sein und geht dabei sogar noch weiter: Umwelt-Vandalismus, Hausfriedensbruch oder auch Zerstörung von Land und Feldern sind weit verbreitete Probleme, denn die Betroffenen bleiben zumeist auf den Kosten für die Wiederherstellung sitzen.

Wer sind die Täter?

Auffällig bei der Täterstruktur ist, dass viele Vandalismus-Taten von jugendlichen Straftäter durchgeführt werden. Doch auch wenn immer mehr Kinder und Jugendliche unter Tatverdacht geraten, sind am Beispiel Nordrhein-Westfalen im Verhältnis mit 63,5 % Erwachsene über 21 Jahre bei 133.551 Straftaten am häufigsten als Täter von Vandalismus und Sachbeschädigung auszumachen. 28,3 % der Straftaten werden von Jugendlichen und Heranwachsenden zwischen 14 und 21 Jahren begangen, rund 8 Prozent sogar von Kindern unter 14 Jahren.  Statistiken des BKA aus dem Jahr 2017 untermauern diese Zahlen. Vor allem bei Jugendlichen erfolgt die Sachbeschädigung regelmäßig aus der Gruppe heraus. Unter dem Einfluss des kollektiven Drucks einer Gruppe werden die Täter häufiger zu Vandalismus gedrängt als Einzeltäter. An den einschlägigen Erhebungen kann man auch sehen: das Vandalismus ist keineswegs vom soziale Umfeld der Täter abhängig.

Auch hier gilt jedoch zu beachten, dass eine Unterscheidung nach der Art der Sachbeschädigung und dem Alter der Täter nur schwierig zu treffen ist. Unbestritten ist jedoch, dass Vandalismus sowohl für Täter als auch für Betroffene weitreichende Folgen nach sich ziehen kann.

Ist das schon Vandalismus?

Einbruchschaden

Folgen von Vandalismus

Ganz klar, die größten Folgen von Vandalismus sind direkt sichtbar: Die zerstörte Sache an sich. Doch welche Effekte eine zerstörte Bushaltstelle, eingeschlagene Fensterscheiben oder mit Graffiti beschmierte Wände in Schulen haben können zeigt sich oft erst bei der Aufarbeitung.

Das fängt bereits bei den Kosten an, die im Nachgang durch Beschädigte oder Versicherungen zu tragen sind. Die Reinigung eines Grafittis beispielsweise kostet je nach Art von besprühtem Untergrund und Verfahren zwischen 40 und 100 Euro je Quadratmeter. Wie hoch die Kosten dafür steigen, je größer das Graffiti ist, kann man sich leicht ausrechnen. Hinzu kommen noch andere Folgekosten, z.B. wenn ein Fenster ausgetauscht oder die beschmierte Wand neu gestrichen werden muss. Am Beispiel eines Gartenzauns lässt sich zeigen, dass nicht nur Kosten dadurch entstehen, sondern auch viel Zeit und Arbeit investiert werden muss. Denn vor allem Gartenzäune lassen sich nur in den seltensten Fällen wiederherstellen. Die Materialkosten zwischen 50 und 200 Euro pro Meter Gartenzaun kommen hier natürlich noch hinzu.

Nach einem Fall von Vandalismus gilt es jedoch ungeachtet der hohen Kosten schnell zu handeln, denn eine gepflegte Umgebung kann diese Taten verringern. Sobald eine Beschädigung längere Zeit sichtbar ist, zieht das häufig weitere Beschädigungen nach sich, denn es signalisiert: Hier kann man es ja machen! In der Forschung wird das auch der sogenannte „Broken Window Effekt“ genannt. Das bedeutet, dass jede Form von Vandalismus so schnell wie möglich beseitigt werden soll und es nicht zu neuen Beschädigungen kommt. Idealerweise schafft man es natürlich sogar, den Täter zu stellen und so deutlich zu machen, dass jede Form von Vandalismus nicht toleriert wird. Die Aufklärungsquote bei Vandalismusschäden im privaten und gewerblichen Bereich ist bekanntlich verschwindend gering. Aber es gibt auch eine gute Nachricht! Denn wer das Eigentum anderer beschädigt, ist zu Schadenersatz verpflichtet und das auch über viele Jahre später noch.

Paradebeispiel: Vandalismus und Zerstörungswut an Schulen

Zerstörungswut in Schulen ist ein stereotypes Beispiel für Vandalismus und gleichzeitig ist ein nicht zu unterschätzendes Problem. Beschädigte oder beschmierte Toiletten, Graffitis an den Außenwänden oder Brände in den Papierkörben stehen dabei ganz oben auf der Liste. Rund 85 % der deutschen Schulen sind betroffen. Das Bild von bekritzelten Toilettenabtrennungen ist kein seltenes und wer einmal durch deutsche Schulen geht, kann in den meisten Fällen solch unschöne Entdeckungen machen. Aber auch Einbruch und Diebstahl sind keine seltenen Phänomene an deutschen Lerninstituten.

Was die kriminellen Jugendlichen dazu verleitet solche Taten zu begehen, kann nicht pauschal gesagt werden. Bestimmte Verhaltensmuster existieren in dieser Hinsicht jedoch bereits seit Jahrzehnten, z.B. die klassische Mutprobe einer Peergroup, die Genugtuung beim Zerstören von Sachgegenständen oder die Enttäuschung nach einer schlechten Note oder Beurteilung. Jede Form von Vandalismus macht für die Täter in diesem Moment Sinn. Nur wenn man die Beweggründe hinter der Sachbeschädigung erkennt, kann man Maßnahmen dagegen ergreifen. Auch hier greift die Theorie, Vandalismusschäden schnellstmöglich zu entfernen, um den Broken Window Effekt nicht zu verstärken. Wissenschaftler sagen auch, dass durch eine saubere und gepflegte Schule die Taten an sich bereits verringert werden können. Eine Zero Tolerance – Politik unterstützt diesen Weg zusätzlich. Wichtig ist es nach diesen Angaben ebenfalls, eine Identifikation und ein Wohlbefinden  zwischen Schülern und Schule zu schaffen, denn was man selbst geschaffen hat, macht man nicht kaputt.

Mit Alarmanlage und Videoüberwachung Vandalismus verhindern

Nichtsdestotrotz ist klar, dass es zusätzliche Maßnahmen geben muss, um Vandalismus in Schulen von vornherein zu verhindern. Physische Barrieren wie Zäune oder Hecken am Außengelände helfen ungebetene Gäste vom Gelände fernzuhalten. Mechanischer Einbruchschutz an Fenster und Türen, also der Außenhaut, geben die Möglichkeit unbefugten Zugang zu erschweren. Nicht zuletzt ist es jedoch wichtig, Täter die einmal ins Schulgebäude eingedrungen sind schnellstmöglich zu vertreiben, um größere Schäden zu verhindern. Elektronischer Einbruchschutz wie eine Alarmanlage mit Live-Täteransprache trägt diesem Problem Rechnung, indem eine 24/7 Fernüberwachung garantiert werden kann. Das hilft vor allem dann, wenn kein Lehrer oder Schüler mehr vor Ort ist z.B. abends oder am Wochenende. Ein zusätzlich abschreckender Effekt wird mit der Installation einer Videoüberwachung erreicht.

Maßnahmen zum Schutz vor Vandalismus im Überblick

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    Attraktive Freizeitaktivitäten und Räumlichkeiten für Kinder und Jugendliche schaffen
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    Aktive Beteiligung der Bevölkerung gegen Vandalismus
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    Aufmerksam machen mit breit angelegten Kampagnen
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    Infoabende und Aufklärung an Schulen
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    Zero Tolerance – Strategie, um Vandalismus unattraktiv zu machen
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    Verwendung hochwertiger und robuster Materialien für Stadtmobiliar
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    Nutzung moderner, ansprechender Ausstattung, um Hemmschwelle der Täter zu erhöhen
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    Installation von Zäunen oder Hecken vor Wänden, die häufig von Graffiti betroffen sind
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    Installation von Bewegungsmeldern bei Gebäuden
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    Verstärkte Kontrollen der betroffenen Gegenden
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    Installation von Videokameras und Alarmanlagen mit Fernüberwachung
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    Schnelle Reparatur/schneller Austausch gegen Nachahmungstäter
Icon Information

Kurz & Knapp

Vandalismus ist ein vielseitiges und vielschichtiges Problem, das sich häufig auf die gesamte Gesellschaft auswirkt. Vandalismus meint dabei die Zerstörungswut vor allem gegen öffentliche Einrichtungen oder privates Eigentum. Die Folgen von Vandalismus und Sachbeschädigung können weitreichend sein. Neben hohen Kosten für die Wiederherstellung kommen dabei auch viel Organisation und Verwaltung z.B. durch Versicherungen auf den Tisch. Mit präventiven Maßnahmen kann man jedoch von vornherein dafür sorgen, dass es gar nicht erst zu kriminellem Vandalismus kommt.

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