Öffentliche Videoüberwachung in Deutschland

Sicherheit & Recht

Jeder Mensch in Deutschland hat das Recht, sich in der Öffentlichkeit nach freiem Willen zu bewegen, ohne dass er dabei beobachtet oder gar aufgezeichnet wird. Und trotzdem flammt die Diskussion um die öffentliche Überwachung in Deutschland regelmäßig auf. Vor allem im Kontext von Straftaten im öffentlichen Raum hat die Überwachung öffentlich zugänglicher Stellen und Einrichtungen viele Anhänger gefunden. Doch dem gegenüber stehen mindestens genauso viele Verfechter, die die öffentliche Videoüberwachung im Hinblick auf eine freie Persönlichkeitsentfaltung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ablehnen. Wir möchten einen Überblick über die aktuelle Lage der öffentlichen Überwachung mit Videotechnik in Deutschland geben, Pro und Contra beleuchten und nicht zuletzt einen Blick auf Kameraüberwachung im Gewerbe und privat werfen.

Überwachung öffentlicher Stellen in Deutschland

Öffentliche Bereiche sind Gemeindeflächen oder Einrichtungen der öffentlichen Rechts, die für die Öffentlichkeit frei zugänglich sind. Dazu gehören beispielsweise öffentliche Verkehrsflächen, Parkanlagen, Platzanlagen, Autobahnen, Bahnhöfe und Flughäfen, Sportanlagen, öffentliche Gebäude, Schulen und vieles mehr. Immer mehr dieser öffentlich zugänglichen Flächen werden mit hochfunktionalen optisch-elektronischen Videokameras ausgestattet, um die sich dort aufhaltenden Personen zu beobachten. Wo Kameraüberwachung überall eingesetzt wird, ist sehr uneinheitlich und variiert stark in den einzelnen Bundesländern und Städten.

Viele Menschen bemerken die technischen Geräte nicht, wenn sie unauffällig in die Szenerie integriert werden. Das Projekt „Surveillance under Surveillance“ zeigt auf einer OpenStreetMap wo überall in Deutschland öffentliche Überwachungskameras eingerichtet sind und welche Bereiche sie überwachen. Das Projekt soll vor allem dazu beitragen, über die Thematik aufzuklären und die Überwachung transparenter zu machen. Hier geht es zur Übersichtskarte von „Surveillance under Surveillance“.

Die Gründe für den Einsatz der Videokameras sind je nach Platzierung natürlich sehr unterschiedlich. Sie dienen dazu, Informationen über Gefahrenquellen einzuholen, Diebe und Täter zu verfolgen, auffällige Betrunkenheit oder belästigendes Verhalten zu entlarven oder Sachbeschädigung aufzuklären. Die Thematik ist seit einigen Jahren immer wieder Auslöser einer Generaldebatte mit sehr gegensätzlichen Meinungen in Politik, Wirtschaft und Bürgertum. Und das, obwohl laut einer Umfrage aus dem Jahr 2017 81% der befragten Personen angaben, dass die Überwachung im öffentlichen Raum mit Videotechnik mehr Sicherheit für sie bedeutet.

Öffentliche Überwachung - Pro und Contra

In der Öffentlichkeit kommt  das Thema Kameraüberwachung in regelmäßigen Abständen in den Diskurs und zeigt jedes Mal aufs Neue die Uneinigkeit, die damit einhergeht. Gegner sehen Eingriffe in die Privatsphäre, Befürworter stellen die Vorteile bei der Bearbeitung von Kriminaldelikten heraus. Beide Seiten argumentieren vielfältig, was eine intensive Beschäftigung mit der Thematik voraussetzt, will man sich auf dieser Grundlage positionieren. Wir möchten einen unbefangenen und neutralen Eindruck der Argumentationssituation schaffen und zeigen deshalb Vorteile und Nachteile einer Überwachung im öffentlichen Raum auf.

Pro: Vorteile öffentlicher Kameraüberwachung

Für Befürworter der öffentlichen Videoüberwachung steht ganz klar das hohe Gut der eigenen Sicherheit voran. Zum einen das eigene, subjektive Sicherheitsgefühl, das durch die Wahrnehmung eines überwachten Bereichs steigt, zum anderen aber auch die objektive Wahrnehmung, dass Straftaten definitiv aufgezeichnet werden und somit als Mittel zur Fahndung beitragen.

Viele der Befürworter sehen den Mehrwert der Überwachung auch deswegen, da die Digitalisierung den Menschen so oder so schon dazu gebracht hat, sich offen und frei im Internet mitzuteilen. Zusätzlich wird über unsere Smartphones per GPS quasi jeder Schritt nachvollzogen. Als Ottonormal-Bürger sollte man daher – so die Befürworter – keine Angst haben müssen, da man ja auch nichts zu verheimlichen hat. In dieser Hinsicht sorgt die öffentliche Videoüberwachung für ein stärkeres Gefühl der Sicherheit, da Straftäter und Straftaten ins Visier geraten, ohne dass man als rechtschaffener Bürger etwas zu befürchten hätte. Weitere Argumentationspunkte sind:

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    Identifikation von Tätern nach einer Straftat
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    Schafft ein höheres Sicherheitsgefühl beim Bürger
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    Besserer Überblick über öffentliche Plätze und Bereiche
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    Straftaten können in Ablauf und Art nachvollzogen werden
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    Straftäter können unter Umstanden ermittelt werden
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    Abschreckung von Straftätern
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    Geringer finanzieller und personeller Aufwand für eine hohe Überwachungsreichweite

Contra: Nachteile öffentlicher Kameraüberwachung

Gegner der öffentlichen Überwachung mit Videotechnik bringen häufig ihr schlagkräftigstes Argument zuerst, da es wichtige Grundrechte unseres Rechtsstaates betrifft: Öffentliche Videoüberwachung stellt einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger dar. In dem Moment, in dem sich Passanten nicht mehr frei über öffentliche Plätze bewegen können, ohne befürchten zu müssen dabei aufgenommen und analysiert zu werden, sieht die Contra-Seite einen nicht hinnehmbaren Eingriff. Natürlich sind die Grenzen hier zunächst fließend bei den Fragen, was überwacht wird, wie viele Kameras beobachten, ob Analysesoftware eingesetzt wird und vieles mehr. Eng gefasste Grenzen werden von den Gegnern der Videoüberwachung im öffentlichen Raum also als Mindestanforderung vorausgesetzt, um überhaupt über eine solche Installation nachzudenken. Aber auch weitere Argumente werden bei der Contra-Diskussion angeführt:

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    Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürger
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    Datenschutzproblematik und Transparenzproblem
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    Alle werden erfasst, egal ob notwendig oder nicht
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    Anfällig für Hackerangriffe
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    Videoüberwachung hilft nur bei der Aufklärung – zur Abschreckung von Straftaten ist diese meist nicht sehr erfolgreich
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    Verdrängung von Straftaten in nicht überwachte Bereiche

Ein großes Problem tut sich für Gegner auch dahingehend auf, dass Befürworter die flächendeckende Überwachung und die damit einhergehenden Probleme zunehmend verharmlosen. Sie sehen die Menschen dadurch zu überwachten Objekten herabgesetzt, die ihre Mündigkeit in dieser Hinsicht zumindest aufgeben müssen.

Ist der Datenschutz bei öffentlicher Überwachung gewährleistet?

Header Videoueberwachung Datenschutz

Rechtslage und Datenschutz bei der öffentlichen Überwachung

Um die Beobachtung öffentlicher Bereiche zu rechtfertigen, müssen wesentliche Aspekte des Datenschutzes bei der Videoüberwachung eingehalten werden. Dazu zählt die Zweckbindung, sodass Videokameras mit einem konkreten Ziel installiert werden oder die Datensparsamkeit, damit nicht mehr Daten aufgezeichnet werden, als zur Erfüllung des Ziels notwendig sind. Nicht zuletzt die Transparenz über die Datenerhebung ist ein wichtiges Kriterium, was auch eine Kenntlichmachung der Videoüberwachung einschließt, sodass die Videoüberwachung zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkennbar ist. Die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Bereiche wird durch § 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) geregelt. Danach ist eine Überwachung nur zulässig, wenn sie zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, zur Wahrnehmung des Hausrechtes oder anderer berechtigter, konkret festgelegter Interessen erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Auf die Überwachung ist hinzuweisen, die verantwortliche Stelle ist zu benennen. In jedem Fall ist es wichtig, dass die Videoüberwachung öffentlicher Bereiche gesetzeskonform installiert und auch nach diesen Prämissen betrieben wird. Die Beobachtung von öffentlichem Raum mit Hilfe von Videokameras ist als grundsätzlich nur dann zulässig, wenn sie zur Aufgabenerfüllung von öffentlichen Stellen zur Hilfe genommen wird.

Die gesetzlichen Grundlagen, die für die Gegner der öffentlichen Videoüberwachung überwiegend sind, sind mindestens genau so umfassend wie die Regularien selbst und decken unter anderem verschiedene Bereiche des Persönlichkeitsrechts ab.

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    Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung
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    Recht auf informationelle Selbstbestimmung
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    Recht am eigenen Bild
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    Bundesdatenschutzgesetz und Datenschutzgrundverordnung
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    Strafgesetzbuch
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    Landesdatenschutzgesetze

Innerhalb dieses Diskurses rund um Videoüberwachung in der Öffentlichkeit muss also genau abgewogen werden zwischen dem Zweck der Videoüberwachung, der Aufgabenerfüllung und den davon betroffenen Persönlichkeitsrechten der sich dort aufhaltenden Bürger.

Videotechnik im Gewerbe und in Privathaushalten

Das starke Wachstum der Sicherheitsbranche, im Speziellen auch im Bereich der Kameraüberwachung, hat dazu geführt, dass Videotechnik zunehmend auch im gewerblichen und privaten Bereich eingesetzt wird. Einfache Bedienbarkeit, digitale Übertragungswege, günstige Preise oder monatliche Servicepauschalen sowie eine Vernetzung der Technik machen Überwachungssysteme mit Videoaufzeichnung oder sogar Alarmanlagen zu attraktiven Sicherheitssystemen für Unternehmen, Privathäuser oder Mietwohnungen in ganz Deutschland. Jedoch müssen auch diese Installationen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Vor allem bei Eigeninstallationen von Videotechnik oder Alarmanlagen kann es hierbei zu Fehlern kommen, die nicht den rechtlichen Grundlagen entsprechen, die die deutsche Gesetzgebung im Zusammenhang mit Videoüberwachungsanlagen vorsieht. Je nach Örtlichkeit muss im Einzelfall entschieden werden, wie die Kameras zur Aufzeichnung angebracht werden und ob auch unbefugte Bereiche im Sichtfeld der Videokamera liegen. Hier gilt es Vorsicht walten zu lassen, denn schon die kleinste Aufzeichnung von z.B. dem Grundstück des Nachbarn kann zu Uneinigkeiten führen.

Um auf Nummer sicher zu gehen sollte die Installation und Inbetriebnahme im gewerblichen oder privaten Bereich an zertifizierte Erreichter ausgelagert werden. Dadurch ist sichergestellt, dass die Kameras nur die Bereiche aufzeichnen, die im rechtlich sicheren Rahmen sind. In einer genau abgestimmten Projektierung werden die Kameras so platziert, dass alle sicherheitskritischen Bereiche erfasst werden, ohne, dass in die Privatsphäre von Nachbarn eingegriffen wird oder öffentliche Bereiche ungewollt erfasst werden. In diesem Fall lohnt sich eine individuelle Sicherheitsberatung, die alle relevanten Aspekte von vornherein miteinbezieht.

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Kurz und knapp

Die Überwachung öffentlicher Bereiche ist ein vieldiskutiertes Thema. Regelmäßig entflammt die Diskussion darum neu. Befürworter und Gegner der Überwachung mit Videotechnik bringen jedes Mal schlagkräftige Argumente hervor, die ein Ende der Diskussion nicht in Aussicht stellen. Unabhängige Projektgruppen haben eine Initiative gegründet, um mehr Transparenz in der Überwachung öffentlicher Bereiche zu schaffen. Eine OpenStreetMap zeigt weltweit registrierte, öffentliche Videokameras und deren Sichtwinkel auf. Für beide Argumentationslinien gilt jedoch immer, dass gesetzliche Grundlagen bei der öffentlichen Überwachung eingehalten werden müssen. Welche Rechte hierbei überwiegen ist jedoch oft vom Einzelfall abhängig. Vor allem am Beispiel der Nutzung von Videotechnik im gewerblichen und privaten Bereich wird deutlich, dass enge Grenzen gezogen werden müssen. Um hier auf der sicheren Seite zu sein und keine Gefahre einer Rechtsverletzung, beispielsweise durch eigens installierte Anlagen, einzugehen, kann sich die Beauftragung eines zertifizierten Erreichters lohnen. So wird in jedem Fall sicher gestellt, dass die Kameras innerhalb des rechtlichen Rahmens angebracht werden.

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