Versicherungsbeitrag senken dank Alarmanlage

Versicherungen dienen in unserer etablierten Gesellschaft dazu, Leib und Eigentum vor verschiedenen Risiken zu schützen. Es gibt sie für KfZ, Reisen, Krankheit, Hausrat und vieles mehr. In Summe ergeben sich dadurch für Versicherungsnehmer monatlich häufig horrende Summen. Deshalb ist es ratsam, genau abzuwägen, welche Versicherungen welchen Zweck erfüllen und wo es mögliche Einsparungspotenziale geben kann. Bei der Hausratversicherung ist das recht einfach möglich und bietet zugleich mehr Sicherheit gegen Einbruchrisiken. Wie verraten wie das geht.

Welche Versicherung greift bei einem Einbruch?

Ein Einbruch ist ein einschneidendes Erlebnis, das oft nicht nur mit Sachschäden und gestohlenem Eigentum einhergeht, sondern nicht selten auch psychische Folgen nach sich zieht. Mit einer Versicherung kann man zumindest die bezifferbaren Schäden ausgleichen lassen. Doch nicht alle Diebstähle sind automatisch mitversichert. Im Falle eines Einbruchs greift in der Regel die Hausratversicherung des Eigentümers. Damit diese auch erfüllt werden kann und man nach einem Einbruch sein Eigentum ersetzt bekommt, muss man einen Einbruchschaden umgehend seiner Versicherung melden. Idealerweise sind noch im unberührten Zustand nach der Tat Fotos angefertigt worden, die zeigen können, dass und wie der Hausrat beschädigt ist. Das können beispielsweise Primärschäden des Einbruchs an Fenstern oder Türen sein oder umgeworfene oder zerstörte Möbel oder Elektrogeräte. Um nachweisen zu können, dass Eigentum gestohlen wurde, ist es sinnvoll, eine aktuelle Liste des Hausrates und seines Neupreises zu führen. Das kann zu einer schnelleren Bearbeitung des Versicherungsfalls führen. Was schließt die Hausratversicherung bei einem Einbruch eigentlich alles ein?

Das deckt die Hausratversicherung ab

Der Klassiker unter den Maßnahmen für Einbruchschutz ist die lokale Alarmanlage mit Blitzlichtsirene. Bei einem Einbruch löst diese lautstark aus und macht auf die Tat aufmerksam. Doch wer reagiert heutzutage wirklich auf eine Blitzlichtsirene? Vor allem, wenn das Haus alleinstehend in einer touristischen Ferienregion steht, hat man vor allem in der Nebensaison nur geringe Chancen, dass der Alarm überhaupt bemerkt wird. Spätestens nach 180 Sekunden muss das Alarmsignal sowieso wieder verstummen. Den Tätern bleibt also trotz Alarmanlage genügend Zeit, um einen Einbrucherfolg zu erzielen und das Ferienhaus unbemerkt leerzuräumen. Doch man kann wohl keinem einen Vorwurf machen, denn ein Ferienhaus bringt einfach ganz eigene Herausforderungen in Sachen Einbruchschutz mit sich. Die Entwicklung die letzten Jahre hat jedoch maßgebliche Fortschritte gemacht, die auch Besitzern von Ferienhäusern zugutekommen. Das Stichwort ist die smarte Alarmanlage.

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    Zutritt mit Hilfe von Werkzeug oder gefälschtem Schlüssel zu einer abgeschlossenen Wohnung
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    Unbemerktes Eindringen und verstecken im Gebäude
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    Zutritt mit gestohlenem Schlüssel

Liegt ein solches Vorgehen vor und wurde die Tür beispielsweise nicht fahrlässig offengelassen, werden alle entwendeten Gegenstände von der Hausratversicherung ersetzt. Bei Wertminderung von Eigentum werden bestimmte Anteile ebenso übernommen. Auch die Schäden, die gegebenenfalls mit Gewalt an Türen und Fenstern entstanden sind, werden in der Regel getragen. Müssen bei Privathäusern die Eigentümer ins Hotel, damit notwendige Reparaturen abgeschlossen werden können, werden häufig auch die Übernachtungskosten durch die Versicherung übernommen. Für Bargeldbestände, die im Objekt gelagert wurden, gibt es häufig eine Schadensobergrenze. Diese sollte idealerweise vor der Lagerung bereits bekannt sein. Da jede Versicherung andere Richtlinien an eine Hausratversicherung ansetzt, sollte man sich hier in jedem Fall informieren, welche Kosten bei einem Einbruch übernommen werden.

Versicherungsbeitrag senken durch eine Alarmanlage

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Günstigere Versicherungsprämie durch die Alarmanlage – So gehts

Die Summe, die Versicherungsnehmer für Ihre Hausratversicherung jährlich begleichen wird anhand der oben aufgeführten potenziellen Risiken berechnet. Die Gefahrenlage für einen Einbruch macht dabei einen nicht unscheinbaren Anteil daran aus, etwa, wenn das Gebäude ebenerdig zugänglich und nicht in höheren Stockwerken ist. Durch den Einbau einer qualitativ hochwertigen Alarmanlage, die verschiedenen Qualitätsstandards entspricht, kann man die Versicherungsbeiträge senken. Grundlage dafür ist, dass mit einer Alarmanlage auch das Einbruchrisiko gesenkt wird. Diese Reduzierung kann man sich von seinem Versicherungsanbieter durchrechnen lassen, um zu vergleichen, ob es sich lohnt eine Alarmanlage zu mieten oder zu kaufen. Allerdings muss man genau vergleichen, um eine günstigere Versicherungsprämie zu erhalten, denn dafür sind einige Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Der Einbau und die Art der Alarmanlage muss dem Versicherer mitgeteilt werden. Erhält die Versicherungsgesellschaft die Information nicht, ist logischerweise auch keine Beitragsanpassung möglich
  • Die Alarmanlage muss VdS-zertifiziert sein. VdS Schadenverhütung GmbH ist ein Institut für Unternehmenssicherheit, dass einen gewissen Qualitätsstandard bei Sicherheitstechnik sicherstellt.
  • Der Einbau muss durch einen professionellen Errichter erfolgen, der die Installation, Programmierung und Inbetriebnahme fachgerecht sicherstellen kann.

VdS-Zertifizierung als Voraussetzung für den Prämienrabatt

Auf die zweite der genannten Bedingungen möchten wir kurz genauer eingehen. VdS Schadenverhütung GmbH dürfte einer breiten Mehrheit bereits namhaft sein. Das Institut veröffentlicht Richtlinien rund um Sicherheitsthemen wie Einbruchschutz, Brandschutz, Cyber-Security oder Datenschutz und Zertifizierungen nach DIN, ISO und EN. Damit schafft es Standards in den verschiedenen Branchen. VdS ist Teil des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft, weshalb die meisten Anbieter von Versicherungen eine VdS-Zertifizierung fordern. Damit einhergehend müssen Alarmanlagen, die von VdS geprüft werden, hohen Anforderungen genügen.

Mindestvoraussetzungen für eine VdS-Zertifizierung:

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    VdS-zertifiziertes Sicherheitsunternehmen muss die Anlage als Errichter planen und installieren
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    Alle Anlagenkomponenten müssen durch VdS geprüft sein. Mögliche Komponenten sind im „Verzeichnis der VdS-anerkannten Produkte für Einbruchmeldeanlagen“ gelistet
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    Nicht-VdS-zertifizierte Komponenten benötigen die Einholung einer Sondergenehmigung von VdS sowie der Genehmigung durch den Versicherer
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    Instandhaltungs- und Wartungsvertrag mit einem VdS-Zertifizierten Sicherheitsunternehmen gemäß VdS 2311
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    Obligatorische Aufschaltung auf eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL)

Billige Ramschware oder eine Alarmanlage aus Smart Home-Produkten kommen bei der VdS-Prüfung dagegen nicht an, da die Voraussetzungen für die VdS-Zertifizierung in der Regel nicht gegeben sind und zusätzlich kein ausreichender Schutz gegen Sabotage und Manipulation gewährleistet werden kann. Nach erfolgreicher Installation stellt das beauftragte Sicherheitsunternehmen eine Bestätigung über die fachgerechte und nach VdS 2311 korrekte Planung, Installation, Inbetriebnahme und Instandhaltung aus. Diese dient als Basisnachweis für das Versicherungsunternehmen.

Errichter sorgen für wichtige Sicherheitsstandards beim Einbau

Um die VdS-Standards auch zu erfüllen und somit den Versicherungsbeitrag senken zu können, gibt es bei der Installation der Alarmanlage einige Details zu beachten. Dazu gehört zum Beispiel die Positionierung der Einbruchmeldezentrale. Das Herz der Alarmanlage muss so platziert sein, dass ein Täter keinen Zugang dazu hat. Eine Fehlplatzierung hätte zur Folge, dass die Täter diese manipulieren und die Alarmanlage somit funktionslos wird. Außerdem sind Magnetkontakte an Fenstern und Türen exakt zu positionieren und die Auslösung durch diese ist einwandfrei zu testen. Damit genau solche Details bei der Installation beachtet werden ist es erforderlich, dass der Einbau und die Installation durch Spezialisten erfolgt. Diese gewährleisten einen funktionssicheren Einbau, beziehen mögliche Schwachstellen mit ein und gewährleisten die Funktionsfähigkeit und damit auch die Sicherheit der Anlage. Erst damit wird letztlich der Anspruch auf günstigere Versicherungsbeiträge durch die Alarmanlage gerechtfertigt.

Günstigerer Versicherungsbeitrag durch die Alarmanlage – Das sind Ihre Pflichten

Mit einem Versicherungsrabatt und der Nutzung einer zertifizierten Alarmanlage gehen nicht nur das Privileg einer störungsfreien Sicherheit einher, sondern auch einige Pflichten. Diese müssen durch die verantwortliche Stelle eingehalten werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Versicherung im Schadensfall auch zahlt.

Alarmanlage muss scharf geschaltet sein

Dazu zählt die Nutzung der Alarmanlage. Sprich, wer sich den Prämienrabatt sichert ist auch verpflichtet, die Alarmanlage zwangsläufig scharf zu schalten. Wird sie trotz Installation nicht genutzt ist damit zu rechnen, dass der Versicherungsschutz dadurch beeinflusst oder sogar komplett ausgesetzt wird.

Funktionalität sicherstellen

Für das ordnungsgemäße Funktionieren der Anlage ist der Eigentümer selbst verantwortlich. Das beinhaltet neben regulären Instandhaltungsmaßnahmen auch den Austausch von defekten Komponenten, wie den verschiedenen Meldern oder der Alarmzentrale. Auch leere Akkus oder Batterien müssen umgehend getauscht werden, um die Funktionalität des Systems sicherzustellen. Zur Funktionalitätserhaltung zählt aber auch die regelmäßige Wartung, die bei VdS-Alarmanlagen sogar konkret vorgeschrieben ist. Beim Kauf einer Alarmanlage kann oftmals zusätzlich auch ein Wartungsvertrag geschlossen werden, der diese Aufgabe und Verantwortung an den entsprechenden Fachbetrieb weitergibt. Zertifizierte Erreichter bieten die Wartung und Instandhaltung häufig bereits in einem Rundum-Sorglos-Paket mit an. Das erspart den Eigentümern viel Aufwand und entlastet sie, ohne dabei auf Sicherheit oder die Versicherungsausschüttung verzichten zu müssen.

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Kurz und knapp

Wer sich mit einer Alarmanlage schützt kann gleichzeitig bei seiner Hausratversicherung bares Geld sparen. Diese greift bei etwa Brand, Blitzeinschlag, Einbruch, Explosionen oder Sturmschäden. Wird eine Alarmanlage nach Vorgaben von VdS Schadenverhütung GmbH errichtet, so ist eine Rabattierung bei der Versicherungsprämie möglich. Dafür muss die Alarmanlage VdS-zertifiziert sein und außerdem verschiedene Pflichten eingehalten werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass im Schadensfall, die Versicherungsgesellschaft auch alle Schäden trägt.

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