Förderung der KfW – Zuschuss zum Einbruchschutz

Sicherheit & Recht

Alarmanlage kaufen oder mieten, Eigeninvestition oder Rundum-Servicepaket? Wer sich vor Einbrechern schützen will steht auch bei den Kosten vor vielfältigen Möglichkeiten. Doch seit 2015 gibt es dafür Unterstützung vom Staat. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet privaten Eigentümern und Mietern die Option eine Förderung für den Einbruchschutz zu beantragen. Hierbei wird sowohl mechanischer Einbruchschutz, als auch elektronischer Einbruchschutz, wie Gefahrenmeldeanlagen, gefördert und unterstützt. Bis zu 20 % der Kosten für Sicherheitstechnik werden dabei bezuschusst. Wie das funktioniert, welche Vorgaben es dafür gibt und wie hoch ein Zuschuss tatsächlich sein kann, erfahren Sie hier.

Staatliche Unterstützung zum Einbruchschutz

Aufgrund der anhaltend hohen Anzahl an Wohnungseinbrüchen in Deutschland, hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, Förderungen für Einbruchschutzmaßnahmen zu gewähren. Die Anträge für die Förderung des Einbruchschutzes können bei der KfW, der Kreditanstalt für Wiederaufbau, gestellt werden. Der Staat möchte es unterstützen, wenn sich Privatpersonen vor Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus schützen wollen. Insgesamt stehen dafür rund 65 Millionen Euro zur Verfügung. Neben dem Zuschuss gibt es auch die Möglichkeit günstige Kredite über die Kreditanstalt KfW zu beziehen. Das entsprechende Förderprogramm des Bundes trägt den Namen „Altersgerecht Umbauen“, da es neben der Unterstützung für Einbruchmeldeanlagen und mechanischen Schutzmaßnahmen, auch finanzielle Hilfen für Menschen gibt, die in ihr Heim für altersgerechtes Wohnen vorbereiten möchten.

Neuheiten bei der KfW- Förderung zum Einbruchschutz

In der Vergangenheit gab es diese Förderungen für Sicherheitsgitter, moderne Schlösser und Alarmanlagen nur dann, wenn gleichzeitig ein altersgerechter Umbau von Wohnungen und Häusern erfolgte oder geförderte Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden durchgeführt wurden. Ab sofort können die zinsgünstigen Kredite und Zuschüsse für Sicherheitstechnik auch separat bei der KfW beantragt und gewährt werden.

Wie hoch ist der Zuschuss der KfW zur Sicherheitstechnik?

Seit September 2017 hat sich außerdem die Förderstruktur etwas verändert, denn die KfW hat den Zuschuss angehoben. Die ersten 1000 Euro der Investitionssumme werden mit 20 % der investierten Kosten bezuschusst. Alle Kosten die über 1000 Euro hinausgehen werden weiterhin mit 10 % gefördert. So können Einzelmaßnahmen von 500 Euro bis maximal 15.000 Euro bezuschusst werden.

Günstig für die Antragsteller ist, dass diese staatlichen Zuschüsse die Möglichkeit der parallelen Absetzung der Handwerkerleistungen von der Steuer nicht beeinträchtigen.

Zuschüsse von bis zu 20 %

Header Kosten Falschalarm

Welche Arten von Einbruchschutz werden von der KfW gefördert?

Von der Förderung der Sicherheitstechnik profitieren nicht nur Haus- und Wohnungseigentümer, die sich eine professionelle Alarmanlage (Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen, Kamerasysteme, Panikschalter, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser) einbauen lassen möchten. Auch die Nachrüstung von Fenstern durch stabile Sicherheitsgitter wird von der KfW gefördert. Außerdem werden die Zuschüsse beispielsweise für den Einbau von Rollläden in Erdgeschossbereichen gewährt, wenn diese so aufgebaut sind, dass sie einen Einbruchschutz bewirken. Die Nachrüstung mit modernen Zentralschließanlagen und Gegensprechanlagen sowie die Ergänzung privater Objekte mit weiteren Möglichkeiten der Zutrittskontrolle fallen ebenfalls unter den Geltungsbereich der staatlichen Förderung. Bezuschusst werden außerdem Außenbeleuchtungen, die mit Bewegungsmeldern gekoppelt werden.

Wie läuft ein Antrag auf Zuschuss bei der KfW ab?

Ein Antrag auf Bezuschussung kann online im „KfW-Zuschussportal“ gestellt werden. Hier stehen Online-Formulare zur Verfügung, mit denen Anträge gestellt, verwaltet und eingesehen werden können. Durch die digitale Bearbeitung können Antragsteller sofort erfahren, ob das Vorhaben gefördert wird und auch wie hoch der Zuschuss sein kann.

Von der Antragsstellung bis zur Auszahlung der Fördermittel sind es vier Schritte, die durchlaufen werden:

Icon Plus

1. Förderprodukt wählen

Icon Abfolge

2. Förderantrag stellen

Icon Wechselseitig

3. Mit Vorhaben starten

Icon Check

4. Auszahlung veranlassen

Förderprodukt wählen

Es stehen verschiedene Förderkategorien zu Auswahl. Wer hier unsicher ist, welches das passende Förderprodukt ist, kann sich in Sachen Einbruchschutz von der örtlichen Polizei beraten lassen oder bei der Initiative K-Einbruch nachfragen.

Antrag stellen

Um einen Antrag auf Förderung zu stellen, müssen Sie sich zunächst mit ihren persönlichen Daten registrieren und einen Account mit Passwort einrichten. Dann kann der Antrag gestellt werden. Durch spezifische Fragen, werden Sie individuell durch den Antrag geführt. Hier müssen Sie bestimmte Angaben zur Wohnsituation machen, das konkrete Vorhaben genau beschreiben und die förderfähigen Kosten für die Maßnahme eintragen.

Die Zusage zur Förderung erhalten Sie ebenfalls direkt über das Zuschussportal. Diese Dokumente werden nicht zusätzlich per Post verschickt.

Liegt eine Förderzusage vor, müssen sich die Antragsteller noch identifizieren. Auch das geht digital per Video-Identifikation oder in einer Postfiliale via Postident.

Mit Vorhaben starten

Liegen alle Dokumente im Zuschussportal vor, ist die Förderung genehmigt und eine Identifikation hat stattgefunden kann die Maßnahme starten und der Einbau der Komponente für den Einbruchschutz kann beginnen.

Auszahlung veranlassen

Sobald alle Arbeiten rund um den Einbruchschutz abgeschlossen sind, können die Rechnungen dafür im Zuschussportal hochgeladen werden. Dadurch wird die Auszahlung der Förderung veranlasst. Die Prüfung der Unterlagen kann bis zu zwei Wochen dauern. Spätestens im Folgemonat erfolgt dann die Auszahlung.

Wer durch die KfW-Förderung für Einbruchschutz unterstützt wird

Die Förderungen für Sicherheitstechnik richten sich ausschließlich an Privatpersonen. Die Anträge können von den Eigentümern selbst genutzter Eigenheime mit ein oder zwei Wohneinheiten ebenso gestellt werden wie von Eigentümern, die ihr Ein- oder Zweifamilienhaus vermietet haben. Darüber sind auch Maßnahmen zur Förderung des Einbruchschutzes an Eigentumswohnungen förderfähig. Wohnungseigentümergemeinschaften sind dann förderberechtigt, wenn sie ausschließlich aus Privatpersonen bestehen. Jeder Eigentümer hat die Möglichkeit, die staatlichen Zuschüsse für den Einbruchschutz zu beantragen. Mieter haben ebenso Anspruch auf Förderung, sofern der Vermieter den Umbaumaßnahmen zustimmt.

Welche Unterlagen sind für die Beantragung der Zuschüsse notwendig?

Um eine schnelle Bearbeitung der Anträge auf die Förderung von Fenstergittern, Gegensprechanlagen, Rollläden oder einer Einbruchmeldeanlage zu gewährleisten, sollten den Anträgen konkrete Kostenschätzungen auf der Basis von Kostenvoranschlägen beigefügt werden. Wichtig ist, dass bei den Kostenvoranschlägen kurzfristig absehbare Preissteigerungen bereits mit berücksichtigt werden. Ist absehbar, dass die Kosten kurzfristig doch höher ausfallen, kann ein Zweitantrag mit der Differenzsumme gestellt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass dieser die Mindestfördersumme von 500 Euro oder mehr haben muss.

Was sollten Sie grundsätzlich zu den Förderungen wissen?

Wie bei allen durch die Kreditanstalt für Wideraufbau ausgereichten staatlichen Förderungen darf mit dem Einbau von Alarmanlage, Fenstergittern, Bewegungsmeldern und Rollläden erst dann begonnen werden, wenn der endgültige Förderbescheid der KfW vorliegt. Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahmen geht stets mit einem Ausschluss der Förderungen einher. In Ausnahmefällen kann bei der KfW eine Genehmigung für den vorzeitigen Start beantragt werden. Ein denkbarer Fall wäre, wenn derzeit ein Haus oder eine Wohnung energetisch saniert wird oder behindertengerecht ausgebaut wird, und nun die ergänzenden Fördermöglichkeiten für Sicherheitstechnik genutzt werden sollen. In diesem Fall sollte dem Förderantrag idealerweise gleich die Bitte um diese Genehmigung beigelegt werden. Interessierten Privatpersonen steht die KfW für Fragen unter der Service-Hotline 0800-539 9002 zur Verfügung.

Kontakt

KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Service-Hotline: 0800-539 9002

Icon Information

Kurz und knapp

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW fördert mechanischen und elektronischen Einbruchschutz. Privatpersonen können bis zu 20 % der veranschlagten Summe als Förderung erhalten. Es gelten jedoch strikte Voraussetzungen, damit der Zuschuss auch tatsächlich bewilligt wird. Somit hängt es stark vom Einzelfall ab, ob und inwiefern von den Zuschüssen der KfW profitiert werden kann. Antragstelllung und Bestätigung der Durchführung können bequem über das KfW-Zuschussportal abgewickelt werden.

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