Ein unachtsamer Moment und schon verschwindet etwas in der Tasche. Kleine und teure Ware ist ein Dauerbrenner bei Dieben. Viel zu häufig findet Klauware im Einzelhandel so seinen Weg in fremde Taschen und richtet damit einen enormen Schaden für die Einzelhändler an. Fast eine halbe Milliarde Mehrwertsteuerverluste entstehen laut Kölner Handelsforschungsinstitut EHI durch Ladendiebstahl so Jahr für Jahr. Der stationäre Handel hat also zusätzlich zur E-Commerce-Konkurrenz auch mit den Kunden an sich zu kämpfen. Doch es gibt Maßnahmen, um Ladengeschäfte und Verkaufsräume effektiv zu schützen. Der Schutz beginnt bereits bei der Ladengestaltung.
Wie Langfinger im Einzelhandel an ihre Beute kommen
Von Einzelhändlern sind sie gefürchtet: Ladendiebe, die mit immer ungehemmteren Tricks zum Diebesgut greifen. So entstehen Schäden, die das Ladengeschäft aus eigener Tasche zahlen muss. In Summe wird diese Kleinkriminalität zunehmend geschäftsschädigend. Das Vorgehen von Dieben wird dabei immer perfider, um Produkte unbezahlt aus den Geschäften zur schmuggeln. Doch was klauen Ladendiebe eigentlich? Bei Tätern besonders beliebt sind dabei fast immer kleine, gut transportierbare, teure Waren wie Kosmetikartikel, Elektroartikel, Rasierapparaturen, Parfüme, Schmuck und vieles mehr. Am häufigsten betroffen sind Drogerien oder Warenhäuser mit Selbstbedienung. In Internetforen tauschen sich erfolgreiche Täter aus und verraten Interessierten ihre erfolgreichsten Tricks, um teure Waren abzugreifen.
Arten von Ladendiebstahl
Da gibt es den Klassiker, bei dem das Diebesgut einfach in die Tasche, den Rucksack oder einen Beutel gesteckt oder unter weiter Kleidung aus dem Geschäft transportiert wird. Diese Masche ist vor allem in überfüllten Geschäften oder an hochfrequentierten Geschäftstagen erfolgreich, weshalb bei viel Tagesgeschäft ein besonderes Augenmerk auf mögliche Täter gelegt werden sollte.
Klaufen ist ein Neologismus, der in der Szene häufig verwendet wird: Es bedeutet, dass man einen Teil seines Einkaufs normal auf das Fließband an der Kasse legt und bezahlt, teurere Waren jedoch in der Tasche behält. Durch die Ablenkung beim Kaufprozess sollen die Kassierer davon abgelenkt werden.
Ausgefuchster ist die Variante des Lefthanding, bei dem ein Alltagsgegenstand wie ein Schirm, ein Skateboard oder ein Laptop als Sichtschutz in der Hand getragen werden, die der Kasse abgewandt ist. Dahinter verstecken die Täter kleines Diebesgut bei Spontankäufen.
Ein Großgruppenklau bedingt, wie der Name schon sagt, mehrere Mittäter und eine genaue Vorbereitung. Während ein paar Mitglieder der Diebesgruppe sich bereits im Laden positionieren, kommen zwei Täter erst später hinein und fangen eine lautstarke Auseinandersetzung an. Dieses Schauspiel dient als Ablenkungsmanöver, während der Rest der Gruppe sich die Taschen füllen kann, um dann schnell das Weite zu suchen.
Merkmale von Ladendieben – So erkennen Sie die Täter
Eine gute Nachricht für Ladeninhaber gibt es: Das geschulte Auge erkennt Ladendiebe sofort! Mit ein wenig Übung können Langfinger also bereits gezielt aus dem Verkehr gezogen werden. Viele Ladendiebe sind Gelegenheitstäter, die oft zum ersten Mal und ungeplant einen Warendiebstahl begehen. Markante Merkmale sind
Die markanten Merkmale eines Ladendiebs zeigen, dass sich die Täter mit Gestik und Mimik in ihrem Vortatverhalten viel zu oft selbst verraten. Auch die Bekleidung eines Diebes im Geschäft kann Hinweise auf ein mögliches Tatvorhaben geben: Handschuhe im Sommer, hochgezogene Krägen oder schwere, weite Jacken, obwohl es angenehm warm ist? Das kann einem schon einmal komisch vorkommen. Mitarbeiter können hier beispielsweise darauf achten, ob die Kleidung der Jahreszeit angemessen ist, ob die Kleidung zur aktuellen Witterung passt oder auch, ob die Kleiderzusammenstellung einfach gänzlich unpassend gewählt ist. Diese Merkmale sind natürlich nicht auf alle Tätergruppen zu übertragen und dienen lediglich als Einschätzungsmöglichkeit.

Strategische Ladengestaltung als Diebstahlschutz
Ein gutes Gespür und ein offenes Auge im Verkaufsalltag können also bereits helfen. Doch man kann noch mehr tun. Bereits bei der Überlegung, wie man seinen Laden aufbaut und gestaltet, kann der Diebstahlschutz eine Rolle spielen. Mit einer klugen Ladengestaltung können Diebstähle verhindert werden.
Warensicherung als Produktschutz
Mit Maßnahmen zur Warensicherung erhöhen Sie den Schutz vor Diebstahl zusätzlich. Mit verschiedenen Maßnahmen kann Diebstahl gezielt verhindert werden oder die Ware für den Täter unbrauchbar gemacht werden.
Die wohl simpelste Methode ist es, die Ware am Regal zu befestigen, sodass nur ein befugter Mitarbeiter den Verschluss lösen kann. Vor allem im Elektronikhandel wird hier stark auf das sogenannte Kensington-Schloss gesetzt, dass mobile Waren vor unbefugtem Entfernen schützen soll. Technische Möglichkeiten gibt es hier beispielsweise mit sogenannten RFID-Etiketten, die an der Ware angebracht werden. Diese arbeiten mit Funkerkennung. Vor allem im Textilhandel werden chemische Warensicherungen eingesetzt, die die Kleidung bei falschem Entfernen der Sicherung beispielsweise mit Farbe oder übelriechenden Duftstoffen versehen.
Die Sicherung von Waren beginnt allerdings schon bei der Auszeichnung. Etiketten sollten daher immer mit einem genau festgelegten Betriebscode, außerdem mindestens mit Name und Anschrift des Unternehmens versehen sein. Das macht die Zuordnung von Diebesgut später einfacher. Ein einfaches Etikett mit Preis ist zu einfach auszutauschen. Auch wenn viele vor allem kleine Ladengeschäfte noch damit arbeiten, bietet diese Art der Warenauszeichnung keinerlei Nachverfolgungsmöglichkeit bei Diebstahl.
Schutz vor Ladendiebstahl – Das kann man tun
Wer sinnvollen Diebstahlschutz betreiben will, muss diesen präventiv organisieren und nicht erst, wenn bereits geklaut wurde. Ladengestaltung und Warensicherung sind sich ergänzende Methoden, jedoch macht es Sinn, sich auch mit technischen und mechanischen Sicherungsmaßnahmen auszustatten.
Elektronische Ladendiebstahlsicherung
Mechanische und personelle Ladendiebstahlsicherung
Auf frischer Tat ertappt – Rechtslage, Konsequenzen und Strafen beim Ladendiebstahl
Rechtlich gilt ein Ladendiebstahl ab dem Moment als begangen, wenn der Dieb die Ware eingesteckt hat. Dabei wird dem Täter klarer Vorsatz unterstellt. Ist ein Ladendieb bei der Tat erwischt worden, greift das Strafgesetzbuch mit dem §242 StGB. Demnach wird ein Ladendiebstahl als Vergehen und nicht als Verbrechen eingestuft. Darin ist auch festgelegt, dass ein Richter für vollendeten Ladendiebstahl eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren aussprechen kann. Bei Jugendstraftätern sind auch Sozialstunden als Strafe möglich. Vor allem für Gruppendiebstahl wichtig ist dabei auch der § 25 Absatz 2, durch den klar festgelegt ist, dass jeder Täter einzeln das Strafmaß erhält. Welche Strafen verhängt werden hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier kommt es auch auf die Schwere der Tat an und liegt im Ermessen des Gerichts.
Für Ladenbesitzer ist es natürlich interessant, wie sie vorgehen dürfen, wenn sie einen Ladendiebstahl beobachtet und einen Täter erwischt haben. Das wichtigste zuerst: Auf frischer Tat ertappt darf man den Dieb zunächst einmal festhalten. Diese sogenannte „vorläufige Festnahme“ setzt jedoch voraus, dass der Diebstahl auch tatsächlich beobachtet wurde. Die Mitarbeiter des Geschäfts haben hierbei das Recht die Taschen des vermeintlichen Täters zu kontrollieren. Ist die Tat dann durch die gefundene Ware bestätigt, kann der Geschäftsführer Strafanzeige erstatten und gleichzeitig einen Strafantrag stellen, damit wird signalisiert, dass die Straftat auch verfolgt werden soll. Zusätzlich kann der betroffene Händler ein Hausverbot für den Dieb aussprechen. Bei einem Verstoß dagegen macht er sich strafbar, denn dann liegt der sogenannte Hausfriedensbruch vor.