VoIP (Voice over IP) – So bleibt die Alarmanlage auch nach der Umstellung sicher

Sicherheitstechnik

Durch die Umstellung von ISDN auf Voice over IP, kurz VoIP, funktionieren unter Umständen ältere Gefahrenmeldeanlagen wie Einbruchmeldeanlagen oder Videoüberwachungsanlagen nicht mehr. Das Problem entsteht bei der Schnittstelle, die eine Alarmanlage oder Brandmeldeanlage zu einem Wachdienst oder einer Notruf- und Serviceleitstelle aufschaltet. Diese Aufschaltung erfolgte in der Regel über einen ISDN-Anschluss, der aber bei Sprachqualität und Internettempo nicht mehr auf dem aktuellen Stand ist. Wird dieser nun auf VoIP umgestellt, kann es passieren, dass die Alarmweiterleitung nicht mehr funktioniert. Der Alarm läuft einfach ins Leere. Wer bisher nicht aktiv geworden ist, sollte jetzt handeln. Denn von der Zwangsumstellung sind alle betroffen. Das analoge Telefonnetz wird abgeschaltet.

Was haben die VoIP- Umstellung und Alarmanlagen miteinander zu tun?

Bislang lief die Anbindung einer Alarmanlage zumeist über einen ISDN- oder Festnetzanschluss. Bei einem Alarm hat die Alarmanlage eine analoge Kennung übertragen, die das geschützte Objekt identifiziert hat. Diese analoge Kennung, vergleichbar mit dem schrillen Ton eines Faxgerätes, wird mit der digitalen VoIP-Technik nicht mehr übertragen, die Technologie wird nach der Umstellung nicht mehr unterstützt. Eine Verbindung der Alarmanlage zu einer Notrufzentrale ist damit nur noch mit Hilfe begleitender technischer Maßnahmen möglich – ansonsten geht der Alarm auf der Strecke verloren.

Funktionsweise der Alarmübertragung mit VoIP

Welche Alarmanlagen sind unter Umständen von Funktionsausfällen betroffen?

Von der Umstellung sind Alarmanlagen betroffen, die aktuell über analoges Festnetz oder ISDN alarmieren. Eine moderne und intakte Gefahrenmeldeanlage reagiert auch nach der Umstellung auf VoIP im Falle eines Einbruchs, Brandes oder Überfalls prinzipiell weiterhin zuverlässig. Damit der Alarm jedoch auch garantiert bei einem Wachdienst oder einer Leitstelle ankommt, ist es in vielen Fällen notwendig, diese Schnittstelle umzurüsten oder zu erneuern. Welche Möglichkeiten es hierbei für welche Sicherheitslösung gibt, kann beim jeweiligen Errichter der Anlage angefragt werden.

Schwierigkeiten kann es mit Alarmanlagen geben, die bereits viele Jahre im Einsatz sind. Unter Umständen sind sie nicht nachrüstbar oder erfüllen die gängigen Sicherheitsstandards nicht mehr. Sie müssen wohl oder übel ausgetauscht werden.

Alarmanlagen, die ausschließlich vor Ort mittels Blitzlichtsirene oder Signalhorn alarmieren, sind von der Umstellung nicht betroffen.

Welche Alarmanlagen sich nachrüsten lassen und welche nicht, lässt sich nicht pauschal sagen. Da viele verschiedene Alarmsysteme unterschiedlicher Anbieter auf dem Markt existieren, kann nur der zuständige Errichter eine Antwort auf diese Frage geben.

Technisch auf dem neuesten Stand?

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob die eingesetzte Alarmanlage technisch noch auf dem neuesten Stand und nach wie vor geeignet ist, das eigene Hab und Gut zu schützen. Im Idealfall sollte die Gefahrenmeldeanlage eine Sicherheitszertifizierung nach VdS-Standard aufweisen. Die VdS Schadenverhütung GmbH ist eine der weltweit renommiertesten Institutionen für die Unternehmenssicherheit mit den Schwerpunkten Brand- und Einbruchschutz, Naturgefahrenprävention sowie Internetsicherheit. Um eine entsprechende Zertifizierung zu erhalten, muss Ihre Gefahrenmeldeanlage unter anderem zwei redundante, also voneinander unabhängige Übertragungswege für das Alarmsignal ermöglichen. Dadurch wird eine höhere Ausfallsicherheit, beispielsweise bei Störungen im Stromnetz oder Manipulation, gewährleistet.

Die Telekom hat im Rahmen der VoIP-Umstellung sämtliche Anschlusstechniken entsprechend den Anforderungen der VdS Schadenverhütung GmbH zertifizieren lassen. Diese wurden von der VdS Schadenverhütung GmbH in den Richtlinien VdS 2471 und VdS 2471-S1 veröffentlicht.

Auswirkungen auf Alarmanlagen, Brandmeldeanlagen und andere Sonderdienste

Alarmanlagen gelten als „Sonderdienste“ der Internetanbieter. Es sind Leistungen, die bei einem anderen Dienstleister mit einem separaten Vertrag gebucht oder gekauft wurden. Neben Alarmanlagen und Brandmeldeanlagen zählen auch Notrufe wie ein Hausnotruf oder Aufzugnotruf und EC-Cash-Geräte als typische Beispiele. Nach der Umstellung auf einen IP-basierten Anschluss ist nicht gewährleistet, dass die Dienste weiterhin reibungslos funktionieren. Die Besitzer der Anlagen müssen selbst sicherstellen, dass die Alarmanlage, Brandmeldeanlage oder der Hausnotruf entweder störungsfrei umgestellt oder neu eingerichtet werden können. Internetanbieter wie die Telekom übernehmen diese Kosten nicht, die für die Umrüstung auf die IP-Technik entstehen.

Was können Besitzer tun, um Ausfälle ihrer Alarmanlage zu vermeiden?

Header VoIP Alarmanlage

Besitzer einer Alarmanlage sollten sich möglichst frühzeitig an den Errichter ihrer Sicherheitslösung wenden. Die Techniker des Errichters können eine umfassende Auskunft zu den verwendeten Systemen und eventuell notwendigen Nachrüstungen geben. Der Status der Gefahrenmeldeanlage im Hinblick auf die Übertragung mittels NGN (Next Generation Network), kann bereits vor der endgültigen Umstellung z.B. während der jährlichen Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmenüberprüft werden. Am sinnvollsten ist es, sich rechtzeitig vor der Umstellung mit dem Thema zu beschäftigen. So kann die Umstellung der Alarmanlage bereits vor der Umstellung auf VoIP geschehen und damit den sicheren Betrieb der Sicherheitslösung gewährleisten. Die Kosten für die Umstellung der Alarmsysteme fallen dabei sehr unterschiedlich aus, müssen jedoch vom Besitzer der Sicherheitsanlagen selbst getragen werden.

Der jeweilige Anlagenerrichter kann die Alarmanlage oder Videoüberwachungsanlage auf das Übertragungsprotokoll für Gefahrenmeldungen VdS 2465 umstellen. Die Signale müssen dabei sowohl über einen IP-basierten Hauptübertragungsweg als auch über einen Ersatzweg zur Übertragungszentrale gesendet werden können. Besitzer einer Alarmanlage müssen also zwei redundante Übertragungswege gewährleisten.

Ein zusätzlicher Übertragungsweg hält die Alarmanlage nach der Umstellung auch bei Störfällen betriebsfähig. Kommt es zu einem Stromausfall kann der Besitzer mit einer Notstromversorgung zusätzlich selbst zu einem Ausfallschutz beitragen. Viele moderne Einbruchschutzlösungen sind jedoch bereits mit zusätzlichen Batterien ausgestattet, die eine lückenlose Absicherung garantieren

Funktioniert die Alarmübertragung mittels VoIP im Störfall nicht, springt automatisch der alternative Übertragungsweg ein. Eine solche ergänzende Übertragungslösung ist beispielsweise über eine Mobilfunkanbindung per GSM-Netz, UMTS und LTE möglich.

Verschiedene Lösungen – Ein Ziel

Durch die Umstellung der Alarmübertragung auf VoIP entstehen für Besitzer von Gefahrenmeldeanlagen mehrere Möglichkeiten ihre Alarmsysteme auf den neusten Stand der Technik zu bringen:

Alarmübertragung mittels IP-Netz

Die Übertragung der Alarmsignale über VoIP erfüllt in den meisten Fällen alle Anforderungen. Moderne, intakte Anlagen können relativ einfach auf diese Alarmübertagung per DSL-Anschluss umgestellt werden.

Alarmübertragung über Mobilfunk

Die Übertragung der Alarmsignale über das Mobilfunknetz wie z.B. GSM erfüllt in den meisten Fällen alle Anforderungen. Moderne Alarmanlagen sind bereits mit einer SIM-Karte als Übermittlungsalternative ausgestattet und müssen nur noch in Betrieb genommen werden.

Duale Alarmübertragung über IP-Netz und Mobilfunk

Eine kombinierte Übertragungslösung bietet die größte Sicherheit. Alarmsignale werden in erster Linie über das IP-Netz übermittelt, erst sekundär, z.B. im Störfall, findet die Übertragung über das Mobilfunknetz statt. Diese kombinierte Alarmübertragung ist sicherer, als die bisherige Signalgebung mittels Festnetz.

IP-Converter für analoge Übertragungsgeräte

Um die Funktionalität bestehender analoger Anschlüsse zu verlängern, bieten verschiedene Anbieter von Alarmanlagen IP-Converter an. Diese ermöglichen es, die bisherigen Anlagen wie ein IP-Gerät anzuschließen und verbinden dadurch die bestehende Gefahrenmeldeanlage mit dem Internetanschluss. IP-Konverter für analoge Systeme sind für eine VdS-Zertifizierung jedoch nicht zulässig.

Worauf bei der Auswahl des Internetanbieters zu achten ist

In Deutschland gibt es rund 80 Internetanbieter, für die die Umstellung auf VoIP ein Thema ist. Nur ein Bruchteil erfüllt jedoch qualitative Mindeststandards. Bei der Auswahl ist auf folgende Punkte zu achten:

1. Datenschutz

Die Datensicherheit ist ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl des DSL-Anbieters. Er sollte sich an europäische Datenschutzrichtlinien halten und die Daten innerhalb seines Systems entsprechend verschlüsseln.

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2. Ausfallsicherheit

Achten Sie darauf, dass eine hohe Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit garantiert wird. Das bedeutet, Ihre virtuelle Telefonanlage sollte mindestens redundant, das heißt unabhängig, gehostet sein. Das bietet Privatleuten und Unternehmen eine leistungsfähige und zuverlässige Lösung.

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3. Preis und Flexibilität

Preisvergleiche lohnen sich. Außerdem kann es sinnvoll für Sie sein, eine kurze Mindestlaufzeit zu vereinbaren, um flexibel bei der Auswahl Ihres DSL-Anbieters zu bleiben.

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Hintergründe der VoIP-Umstellung

Immer mehr Privatpersonen und Unternehmen nutzen Skype, WhatsApp oder den Windows Live Messenger zum Telefonieren über das Internet. Das spart Kosten. Gleichzeitig sind Telefonate und Telefonkonferenzen mit Hilfe eines DSL-Anschlusses über die Landesgrenzen hinweg unkompliziert möglich. Unsere analoge Festnetz-Telefonie gilt als nicht mehr zeitgemäß. Die Telekom plante bereits für 2018, sämtliche Anschlüsse auf die IP-Technologie umzustellen – die sogenannten All-IP-Anschlüsse. ISDN sollte damit der Vergangenheit angehören. 2019 wurde denn bekannt, dass die Umstellung für Privatkunden bis Ende 2019 abgeschlossen sein soll, für Geschäftskunden erst Ende 2020.

Die Telekom begründet die Umstellung auf VoIP folgendermaßen:

  • Die analoge Technik und ISDN-Telefonie sind veraltet.
  • Ersatzteile werden kaum noch hergestellt.
  • Langfristig kann darum keine hohe Qualität mehr zugesichert werden.
  • Die digitale Telefonie über das Internet ist kostengünstiger.
  • Eine zentrale Steuerung ist möglich.

Durch VoIP können Telekommunikationsanbieter ihren Kunden sämtliche Dienste – Telefonie, Fax, Internet, Mobilfunk und Fernsehen – in einem einzigen Netzwerk in Form von IP-Paketen anbieten. Für dieses Next Generation Netzwerk (NGN) benötigen Sie nur einen DSL-Internetzugang.

ISDN

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Next Generation Network (NGN)

Was bedeutet VoIP?

VoIP steht für „Voice over Internet Protocol“. Das bedeutet so viel wie digitales Telefonieren über Internet. Das hat weitreichende Auswirkungen auf die Telefonie, aber auch auf installierte Gefahrenmeldeanlagen wie Alarmanlagen und Brandmeldeanlagen. Hierbei werden die Signale auch über ein IP-basiertes Netzwerk geleitet. Systeme, die nicht nachgerüstet und auf die neue Technik umgestellt werden können, müssen ersetzt werden, da sonst kein hinreichender Schutz mehr gewährleistet werden kann.

Wie funktioniert VoIP?

Bei Festnetz-Telefonie wird eine ganze Leitung für ein Gespräch blockiert. Darüber werden die digitalisierten Sprachdaten als kontinuierlicher Datenstrom übertragen. In Vermittlungsstellen treffen die Gespräche einzelner Teilnehmer aufeinander. Sie werden auf Leitungen mit höherer Bandbreite konzentriert und an der Ziel-Vermittlungsstelle wieder ausgekoppelt. Das Verfahren funktioniert nahezu verzögerungsfrei.

Bei Gesprächen mit VoIP-Telefonie wird die Sprache in einzelne Datenpakete zerlegt. Diese werden über das IP-Netzwerk vom Sender zum Empfänger geleitet und dort wieder als Sprachinformation zusammengesetzt. Für den Verbindungsaufbau kommt das Session Initiation Protocol (SIP) zum Einsatz. Aus diesem Grund werden VoIP-Telefone auch als SIP-Telefone bezeichnet. SIP wurde als allgemeines Signalisierungsprotokoll für Multimediaanwendungen entwickelt. Es erinnert von seiner Struktur her an eine Mischung aus HTML- und E-Mail-Übertragungsformat. Da es sich nur auf die Signalisierung konzentriert, ist das Protokoll flexibel einsetzbar. Es wird unter anderen für Instant Messaging verwendet. Die Sprachinformationen werden in Echtzeit übertragen. Kompressionsverfahren verringern die Datenmenge mit Hilfe sogenannter Codecs. Durch eine zu starke Komprimierung kann allerdings die Sprachqualität leiden.

Umstellung auf VoIP

Weitere Informationen zur Umstellung auf VoIP

Noch existieren analoge Telefon-Festnetze parallel zu VoIP-fähigen Datennetzwerken. Sogenannte Gateways sorgen für eine Verbindung zwischen den Systemen. Mithilfe dieser Schnittstellen können Anrufer, die bereits die digitale Telefonie nutzen, Festnetzanschlüsse erreichen und umgekehrt. Die Telekom will den Wechsel bis Ende 2018 abgeschlossen haben. Andere Anbieter wie Vodafone räumen ihren Kunden längere Übergangszeiten ein, um einen selbstbestimmten Wechsel auf VoIP zu ermöglichen. Spätestens 2022 wird es allerdings deutschlandweit – unabhängig vom Service-Anbieter – kein ISDN mehr geben. Durch einen Anbieterwechsel können Sie etwas Zeit gewinnen. Das eigentliche Problem, die Alarmanlage auf den neuesten Stand zu bringen, kann damit jedoch nicht umgangen werden.

Es gibt zwei Grundvoraussetzungen, die für die Nutzung von VoIP erfüllt sein müssen:

  1. Sie benötigen einen Annex-J-fähigen Router. Ältere Geräte können mit diesem neuen Standard nicht umgehen. Eventuell muss ein neues Gerät gekauft oder von der Telekom gemietet werden.
  2. Sie brauchen einen DSL-Anschluss.

Die Datenpakete, mit denen die Sprachinformationen verschickt werden, erfordern eine gewisse Bandbreite. Falls Ihre Bandbreite nicht ausreicht, wird unter Umständen ein neuer Tarif benötigt.

Der Wechsel zu VoIP selbst funktioniert absolut unkompliziert. Bei Abschluss eines neuen Vertrages wird Ihr Anschluss zu einem festgelegten Zeitpunkt von der Telekom auf Internet Protokoll umgestellt. An diesem Stichtag entfernen Sie den Splitter, der bisher das Signal in DSL und ISDN aufgeteilt hat, und das NTBA („Network Termination for Basic Access“). Ab sofort verbinden Sie Ihren Router direkt mit der Telefonbuchse. Anschließend brauchen Sie nur noch vorhandene Endgeräte wie Telefone, Telefonanlagen und Faxgeräte direkt oder über einen Adapter mit dem Router koppeln. Die Internetverbindung zu PC, Laptop, Tablet und Smartphone können Sie entweder per LAN-Kabel oder über WLAN herstellen.

Sie können zum Telefonieren weiterhin „klassische“ Telefone nutzen. Diese müssen allerdings mithilfe eines VoIP-Adapters über ein Patchkabel mit dem Router verbunden werden. Der VoIP-Adapter verfügt über mindestens einen analogen Anschluss. Dort können Sie ein analoges Telefon mit TAE-F Anschlusskabel einstecken. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie ein schnurgebundenes Gerät oder ein schnurloses DECT-Telefon besitzen. Das analoge Telefon sollte das Mehrfrequenzwahlverfahren (MFV) beherrschen. Das trifft auf sämtliche neuere Geräte zu. (Nur sehr alten Geräten mit Wählscheibe fehlt diese Funktion.)

Eine Alternative dazu sind VoIP-Telefone mit integriertem Adapter. Diese werden mit einem Patchkabel direkt an den DSL-Router angeschlossen.

In beiden Fällen sollte der DSL-Router über das Merkmal „QoS“ (Quality of Service) verfügen. Damit kann er Gesprächs-Datenpaketen eine höhere Priorität zuweisen als anderen Daten. Das macht es beispielsweise möglich, ohne qualitative Beeinträchtigung zu telefonieren, während Sie gleichzeitig etwas aus dem Internet herunterladen.

Eine weitere Möglichkeit, um VoIP-Telefonie zu nutzen, ist die Anschaffung eines multifunktionalen DSL-Routers mit einem oder mehreren integrierten VoIP-Adaptern. Bei diesen Geräten gehört QoS als Grundfunktion selbstverständlich dazu.

Manchmal berichten Nutzer von Störungen und Echo-Effekten bei der IP-Telefonie. Die Sprachqualität beim „voipen“ hängt von drei Faktoren ab:

  1. Von dem Netz, in dem telefoniert wird
  2. Von den verwendeten Endgeräten
  3. Von einer schnellen Internetverbindung

Sind beide Gesprächsteilnehmer bei dem gleichen Anbieter? Nutzen beide HD-Voice-taugliche Telefone, die den Sprachcodec G.722 unterstützen in Kombination mit einem entsprechenden Router? Dann ist die Sprachqualität sehr viel besser als bei analoger Telefonie.

Stimmen die technischen Voraussetzungen bei Hardware und Software nicht, ist die Sprachqualität zum Teil aufgrund von Übertragungsfehlern, Aussetzern oder Echos nicht so überzeugend, wie man es von analoger Telefonie her gewöhnt ist.

Mögliche Probleme, die die Sprachqualität beeinträchtigen können:

  • Ihr Router verfügt nicht über das Merkmal „QoS“ (Quality of Service) und priorisiert VoIP-Daten nicht. Bei paralleler Internet-Nutzung steht Ihnen möglicherweise zu wenig Bandbreite zur Verfügung, um eine gute Sprachqualität zu gewährleisten.
  • Bei der Nutzung von IP-Telefonie über das Smartphone ist eine starke WLAN-Verbindung oder Mobilfunkverbindung nötig. Möglicherweise liegt bei Ihrer DSL-Leitung eine Störung vor.

Nach der Umstellung auf VoIP wird eine neue Rufnummer vergeben. Diese wird der IP-Adresse zugeordnet. VoIP-Rufnummern beginnen mit der Vorwahl 032 und sind standortunabhängig. Das heißt, die Nummer bleibt selbst bei einem Umzug gleich. Außerdem kann die VoIP-Nummer sowohl als Festnetznummer dienen als auch auf dem Smartphone eingerichtet werden. Bei einem Wechsel des Wohnortes nehmen Sie die Nummer einfach mit.

Mit der Umstellung des Telefonnetzes auf VoIP werden bisher getrennte Infrastrukturen wie Telefonie, Internetdienste und Sonderdienste zusammengeführt. Dadurch entsteht eine neue, vereinheitlichte Infrastruktur – ein sogenanntes Next Generation Network (NGN). Sämtliche Leitungen mit bisher getrennten Frequenzen werden dadurch zentralisiert und zu IP-basierten Anschlüssen umgestellt. Diese IP-basierte Netzstruktur wird auch All-IP genannt.

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Kurz und knapp

Noch existiert die ISDN-Übertragung parallel zu VoIP-fähigen Datennetzwerken. Die Telekom wollte den Wechsel auf VoIP bereits im Laufe des Jahres 2018 abschließen, meldete später aber einen endgültigen Vollzug bis Ende 2020. Durch die Umstellung von ISDN auf Voice over Internet Protocol, kurz VoIP, funktionieren ältere Gefahrenmeldeanlagen unter Umständen nicht mehr, denn die veraltete Technologie der Schnittstelle wird nicht mehr unterstützt. Dadurch kann ein Alarm nicht mehr übersetzt und an die Leitstelle weitergeleitet werden. Von der Umstellung sind Alarmanlagen betroffen, die aktuell über analoges Festnetz oder ISDN alarmieren. Durch eine Umrüstung oder Erneuerung dieser Schnittstelle bleibt die Alarmanlage auch nach der Umstellung sicher.

Am ausfallsichersten ist eine duale Alarmübertragung über IP-Netz und Mobilfunk. Alarmsignale werden hierbei in erster Linie über das IP-Netz, also über das Internet, übermittelt. Erst sekundär findet die Übertragung über das Mobilfunknetz statt, z.B. bei Störfällen oder Manipulation. Eine solche ergänzende Übertragungslösung ist beispielsweise über eine Mobilfunkanbindung per GSM-Netz, UMTS und LTE möglich.

Besitzer einer Alarmanlage sollten sich möglichst frühzeitig an den Errichter ihrer Sicherheitslösung wenden. Die Techniker des jeweiligen Errichterunternehmens können eine umfassende Auskunft zu den verwendeten Systemen und eventuell notwendigen Nachrüstungen geben.

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