Um Einbrüche in Unternehmen oder Privatwohnraum vorzubeugen, ist es sinnvoll auf wirkungsvolle Rahmenbedingungen bei der Sicherheitstechnik zu setzen. Die Projektierung im Neubau oder Nachrüstung bei Bestandsobjekten sind sinnvolle Maßnahmen für mehr Sicherheit. Um qualitativ hochwertige Technik, abgestimmte Sicherheitskonzepte und geprüfte Lösungen zu erhalten, hat das LKA Nordrhein-Westfalen wie auch andere Landeskriminalämter einen Adressnachweis für Errichterunternehmen erstellt. Diese Errichterliste stellt von der Polizei empfohlene und geprüfte Errichterunternehmen zusammen, die sich einem speziellen Aufnahmeverfahren unterzogen haben. Seit diesem Jahr ist auch 180° Sicherheit als Facherrichter im Adressnachweis des LKA NRW gelistet.
Was bringt der Adressnachweis für Errichterunternehmen?
Aus der Erfahrung in der Polizeiarbeit heraus kommt es häufig zu Falschalarmen und damit auch zu vermeidbaren Polizeieinsätzen, wenn Alarmanlagen selbst installiert werden oder Errichter ohne ausreichend fachliche Qualifikation die Installation übernehmen. Daher veröffentlicht das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen den Adressnachweis für Errichterunternehmen. Der Adressnachweis für Nordrhein-Westfalen ist eine neutrale Möglichkeit, bei der sich Interessierte über Anbieter von Einbruchmeldetechnik informieren können. Das Dokument listet Errichter aus ganz NRW mit Anschrift und Kontaktdaten, aber auch dem Stand der VdS-Anerkennung auf. Personen, die sich für eine Einbruchmelde- oder Überfallmeldeanlage interessieren, können hier auf eine kostenlose und neutrale Empfehlung durch das jeweilige Landeskriminalamt zurückgreifen. Der Adressnachweis wird je nach Bundesland organisiert und ist somit auch regional auf den jeweiligen Bedarf ausgerichtet.
Die Polizei stellt diese Übersicht der Anbieter zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Haftung für die von den aufgeführten Unternehmen installierte Technik.
Kriterien für die Aufnahme in die Errichterliste
Um als Errichter in den Adressnachweis des LKA aufgenommen zu werden, sind bestimmte formelle, personelle und fachliche Kriterien zu erfüllen, zu denen sich die Unternehmen verpflichtet haben. Die in der Errichterliste aufgeführten Unternehmen haben nachgewiesen, dass sie Überfall– und Einbruchmeldeanlagen kriminaltaktisch projektieren, qualifizierte und im Bedarfsfall auch VdS-anerkannte Technik installieren und entsprechend der branchenspezifischen Vorschriften errichten können.
Zu folgenden Kriterien haben sich die aufgeführten Fachunternehmen verpflichtet:
Neutrale Informationsmöglichkeit für Interessierte
180° Sicherheit als Errichter im Adressnachweis des LKA Nordrhein-Westfalen
180° Sicherheit steht für geprüfte Sicherheit und hat sich deshalb den Kriterien des Pflichtenkatalogs und des Adressnachweises verpflichtet. Seit diesem Jahr ist 180° Sicherheit daher nun auch im Adressnachweis des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen als Errichter mit VdS-Anerkennung aufgeführt. Neben den relevanten Sicherheitslösungen Live-Einbruchschutz und Überfallschutz in Düsseldorf und NRW kann 180° Sicherheit diese und weitere Zusatzoptionen auch bundesweit und branchenunabhängig anbieten.
Durch die Aufnahme in den Adressnachweis können sich Kunden und Interessierte sicher sein, eine zertifizierte und effektive Sicherheitslösung zu erhalten, was auch durch die neutrale Empfehlung des LKA unterstrichen wird.