Alarmanlage für Apotheken – darauf ist zu achten

„Welche Alarmanlage für Apotheken sollte ich einsetzen?“

Diese Frage wird uns regelmäßig von Apothekerinnen und Apothekern gestellt. Dies ist nicht verwunderlich, zumal Apotheken nicht selten von Einbrechern heimgesucht werden und nicht jede Apotheke über eine Alarmanlage für Apotheken verfügt. Doch welche ist die passende Alarmanlage für Apotheken – in diesem Blog lesen Sie mehr.

Alarmanlage für Apotheken: Warum ist es wichtig, Apotheken vor Einbrechern zu schützen?

Für Einbrecher scheint sich das unberechtigte Eindringen in eine Apotheke besonders zu lohnen, zumal einiges an Beute zu erwarten ist. Dabei sehen es die Diebe insbesondere auf Betäubungsmittel (BTM) und Bargeld, aber auch auf sonstige Medikamente und elektrische Geräte ab. Die Erfahrung zeigt, dass selbst ein Tresor einen Einbrecher davon nicht abhält. Tresore werden nicht selten noch in der Apotheke aufgeschweißt oder gar komplett entwendet.

„Deshalb ist es wenig empfehlenswert, alle ‚Eier‘ in ein Nest zu legen! Aus Versicherungssicht gehören Bargeld und BTM immer in unterschiedliche Safes. Rezepte haben niemals etwas in einem Tresor zu suchen. Dafür reicht auch eine Schublade, denn sie sind außerhalb der Apotheke wertlos“, so Michael Jeinsen von der Interessengemeinschaft Apotheken- und Praxisschutz (IAP). Die Experten der IAP kümmern sich insbesondere um die Versicherung von Apothekern und die Absicherung ihrer Apotheken.

Wie können Sie Ihre Apotheke vor Einbruch schützen?

Grundsätzlich lässt sich jede Apotheke mit mechanischem Einbruchschutz aufrüsten. Hierzu zählen insbesondere Nachbesserungen an Türen und Fenstern. Doch gleich welche Sicherheitstechnik Sie einsetzen; die Erfahrung zeigt, dass Täter nahezu immer einen Weg ins Objekt finden, wenn Sie denn hereinkommen wollen.

Hinzu kommt, dass die baulichen Gegebenheiten oftmals nicht optimal sind. An vielen Apotheken befindet sich im Eingangsbereich eine Automatiktür mit einfachen Bodenschlössern. „Für Einbrecher ist die Automatiktür neben der Schleuse die einfachste ‚Eintrittskarte‘ in jede Apotheke“, so der IAP-Experte. Doch Täter gelangen auch immer wieder durch Keller, aufgehebelte oder eingeschlagene Fenster oder Dachluken in die Offizin. Ist die mechanische Sicherheit einmal überwunden, haben die Einbrecher Zeit, um alles zu durchsuchen und einen hohen Schaden anzurichten. Insofern stellt sich die Frage, wie viel Zeit die Täter für ihren Einbruch haben, nachdem sie sich erst einmal Zutritt zur Apotheke verschafft haben. Denn in dieser Zeit entstehen die Schäden, die tatsächlich vermeidbar sind. So gesehen erscheint die Investition in elektronische Schutzmaßnahmen in Form von professionellen Alarmanlagen in einem völlig neuen Licht. „Der heftigste Vandalismus kommt immer am Ende eines Einbruchs. Deshalb sollte die Zeit, die den Einbrechern in einer Apotheke bleibt, so kurz wie möglich sein“, erklärt Jeinsen.

Vor dem Hintergrund sollte erwogen werden, inwiefern elektronische Schutzmaßnahmen in Form einer professionellen Alarmanlage für Apotheken sinnvoll sind. Sogenannte Einbruchmeldeanlagen haben den Vorteil, dass sie einen Alarm nicht nur erkennen, sondern auch melden können. Doch das beste Alarmsystem verfehlt seine Wirkung, wenn niemand den gemeldeten Alarm mitbekommt oder der anfahrende Wachdienst zu lange braucht, bis er am Tatort ist. Jeinsen dazu: „Glauben Sie mir: Profi-Einbrecher wissen minutengenau, wie lange ein Sicherheitsdienst bis zu genau dieser Apotheke braucht.“ Demnach ist es wichtig, dass ein Einbruch unmittelbar an eine Stelle gemeldet wird, die sofort weitere Maßnahmen zum Schutz der Apotheke einleiten kann.

Zeit ist das Wichtigste

Dass es bei einem Einbruch letztlich auf die Zeit ankommt, hat kürzlich auch die Deutsche Apotheker Zeitung in einem Bericht über unseren Live-Einbruchschutz konstatiert: „…statt eine teure konventionelle Alarmanlage anzuschaffen, kann man mit dem sogenannten ‚Live-Einbruchschutz‘ nicht nur Geld, sondern auch wertvolle Zeit sparen“. Hintergrund ist, dass die Einbrecher mit einer Live-Ansprache noch während des Einbruchs aus der Apotheke vertrieben werden können und die Polizei unmittelbar informiert wird.

Worauf ist bei der Auswahl der passenden Alarmanlage für Apotheken zu achten?

Das Angebot an Alarmanlagen ist ebenso vielfältig wie die Einsatzmöglichkeiten. Professionelle Beratung ist demnach unerlässlich, um eine maßgeschneiderte Lösung für den individuellen Bedarf zu erhalten. Auch der Funktionsumfang der Einbruchmeldetechnik unterscheidet sich enorm. Soll die Alarmanlage für Apotheken nur lokal alarmieren? Soll der Alarm zu einer Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) gesendet werden, damit dort umgehend weitere Maßnahmen eingeleitet werden? Sollen die Täter sogar live aus der Ferne lautstark angesprochen und vertrieben werden? Eine individuelle vor Ort Beratung durch einen Spezialisten kann viele Fragen vorab klären und eine passende Lösung hervorbringen. Obendrein können Apotheker mit einem guten Einbruchschutz sogar Jahr für Jahr Versicherungskosten sparen, wie die Fachleute der IAP berichten. Danach würden fast alle Versicherer solche Boni gewähren, deren Höhe jedoch sei vom gewählten Tarif abhängig. „Üblich sind drei bis fünf Prozent, manchmal auch sieben, gelegentlich auch mehr“, sagt Jeinsen. Das hinge jedoch oft vom individuell verbesserten Schutz ab. Deshalb würden wirkungsvolle Sicherungen meist auch mehr Rabatt bringen. Einige Alarmanlagen lassen sich auch um weitere wichtige Funktionen wie Videoüberwachung, Überfall-Notruf oder einer Brandfrüherkennung erweitern:

Videoüberwachung

Eine Videoüberwachung eignet sich insbesondere für die Dokumentation von Tagesdiebstählen. Tauchen in der Apotheke Inventurdifferenzen auf, so kann dies auf Diebstähle zurückzuführen sein. Eine Überwachung mittels Videokameras inklusive Aufzeichnung kann hier Abhilfe schaffen. Neben einer abschreckenden Funktion kann eine Bildaufzeichnung durch eine Kamera im Verdachtsfall konkretes Beweismaterial für die Polizei liefern. Dabei sind neben den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beim Einsatz von Kameras stets zahlreiche Umstände zu berücksichtigen, so zum Beispiel:

  • wird das Videobild aufgezeichnet?
  • wir lange wird aufgezeichnet?
  • sind Personen erkennbar?
  • muss auf eine Kameraüberwachung hingewiesen werden?
  • handelt es sich um öffentlichen oder nicht öffentlichen Raum?

Der Einsatz von Videoüberwachungsmaßnahmen kann gerade auch in einer Apotheke einen erheblichen Eingriff in die Rechte der potentiell Betroffenen – Kunden und Besucher – darstellen“, so Rechtsanwalt Tobias Herrmann, Senior Consultant Datenschutz und Compliance bei der intersoft consulting services AG. So ist z.B. zu prüfen, ob eine Kamera nur im Alarmfall, z.B. bei einem Einbruch die entsprechenden Bilder übermittelt, oder ob Aufnahmen für einen gewissen Zeitraum gespeichert werden dürfen. Eine Speicherung von Aufnahmen steht dabei höheren datenschutzrechtlichen Hürden gegenüber. „Aufgrund der hohen Eingriffsintensität stellt § 6b BDSG hohe Anforderungen an die rechtliche Zulässigkeit von Videoüberwachungen und es ist in jedem einzelnen Fall und bei jeder einzelnen Videokamera gesondert zu überprüfen, ob ein gesetzlicher Rechtfertigungsgrund für die konkrete Überwachungsmaßnahme an sich vorhanden ist und ob die Kameraperspektive sowie ggf. die Speicherung von Aufnahmen die Belange der Betroffenen ausreichend berücksichtigen“, erläutert Herrmann.

In Kombination mit einer Alarmanlage können Videobilder aber auch ohne Aufzeichnung genutzt werden, beispielsweise um den Mitarbeitern in der Notrufzentrale im Alarmfall ein Live-Bild aus der Apotheke zu ermöglichen, um die Situation noch schneller beurteilen zu können.

Brandfrüherkennung

Ein Feuer in einer Apotheke bringt viele Gefahren mit sich. Neben immensem Sachschaden, meist nicht mehr nutzbaren Medikamenten und oft auch erheblichen Umweltschäden sind Apotheker und Mitarbeiter im nächtlichen Notdienst beim Ausbrechen eines Feuers z.B. in der Offizin sogar in Lebensgefahr. Da mehr als 400 Menschen pro Jahr durch Brände sterben, hat der Gesetzgeber reagiert und über die Landesbauordnungen in Deutschland eine umfassende Pflicht für Rauchwarnmelder (umgangssprachlich auch Rauchmelder genannt) eingeführt.

Diverse Apothekerverbände wie der Hessische Apothekerverband und die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg haben darauf hingewiesen, dass die sogenannte Rauchwarnmelderpflicht auch Apotheken umfasst. So seien sowohl Aufenthaltsräume, in denen Personen schlafen, als auch die Rettungswege von diesen Aufenthaltsräumen jeweils mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Auch die Deutsche Apotheker Zeitung erklärt, dass das Nachtdienstzimmer sowie der Rettungsweg aus der Apotheke mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein müssen. So bestehe diese Präventionsmaßnahme in Deutschland inzwischen nahezu flächendeckend in allen Bundesländern (bis auf Sachsen; in Berlin und Brandenburg sind entsprechende Regelungen derzeit in Planung. In einigen Ländern gilt die Pflicht nur für Wohnungen.)

Die Regelungen zur Rauchwarnmelderpflicht sind jedoch nicht neu. Beginnend in Rheinland-Pfalz im Jahre 2003 haben zunehmend mehr Länder die Pflicht in ihre Landesbauordnung aufgenommen. Die gesetzliche Grundlage in der Übersicht:

  • Baden-Württemberg = § 15 LBO BW
  • Bayern = § 46 BayBO
  • Bremen = § 48 LBauOHB
  • Hamburg = § 45 HBauO
  • Hessen = § 13 HBO
  • Mecklenburg-Vorpommern = § 48 LBauO
  • Niedersachsen = § 44 NBauO
  • Nordrhein-Westfalen = § 49 BauO NRW
  • Rheinland-Pfalz = § 44 LBauO RP
  • Saarland = § 46 LBauO
  • Sachsen-Anhalt = § 47 BauO LSA
  • Schleswig-Holstein = § 49 BauO S-H
  • Thüringen = § 46 ThürBO

(Informationsstand Rauchwarnmelderpflicht: März 2016, für Änderungen keine Gewähr)

Welche Konsequenzen resultieren aus fehlenden Rauchwarnmeldern? Das Fehlen von vorgeschriebenen Rauchwarnmeldern stellt zunächst eine baurechtliche Ordnungswidrigkeit dar. Im Rahmen dieser wird eine Auflage zum Nachrüsten von Rauchmeldern erteilt. Die folgeschwersten Konsequenzen resultieren aus einem Feuer, bei dem Personen zu Schaden kommen. Neben dem persönlichen Leid drohen strafrechtliche Konsequenzen und weitere Ansprüche auf dem zivilrechtlichen Weg.

Wichtige Eigenschaften der Rauchwarnmelder sind die Zertifizierung durch VdS Schadenverhütung und das Q-Prüfzeichen für Q Qualitätsrauchwarnmelder, woraus sich z.B. folgende Qualitätsmerkmale ableiten:

  • Fest eingebaute Lithium-Batterie (10 Jahre Lebensdauer)
  • zertifiziert nach DIN 14604
  • Langlebige Konstruktion
  • Resistenz gegen Temperaturschwankungen und Luftfeuchtigkeit
  • Elektromagnetische Verträglichkeit
  • Minimierung von Falschalarmen

Das Nachrüsten von Rauchwarnmeldern ist somit in vielfacher Hinsicht anzuraten. Anwesende Personen können während des Notdienstes durch akustische Alarmierung vor Ort vor einem Brand und gefährlichem Rauch gewarnt werden. Durch Aufschaltung der Brandfrüherkennung auf eine Leitstelle kann ein Feuer allerdings auch bei Abwesenheit frühzeitig erkannt werden und die zuständigen Stellen lassen sich unmittelbar informieren.

Überfall-Notruf

Es sind viele Situationen denkbar, in denen man froh ist, unkompliziert Hilfe anfordern zu können. Immer wieder werden auch brutale Raubüberfälle auf Apotheken als Beschaffungskriminalität oder durch organisierte Banden bekannt. Für die Opfer sind die Erfahrungen, überfallen worden zu sein, gleichermaßen traumatisierend. In solchen Situationen ist es hilfreich, unbemerkt einen stillen Überfallalarm aussenden zu können. Dies kann z.B. mittels Panikknopf oder Handsender geschehen. Mitarbeiter einer Notrufzentrale können so auch aus der Ferne die Situation beurteilen und umgehend die Polizei zum Objekt schicken. „Selbst erste Versicherer haben das Problem erkannt und finanzieren überfallenen Apothekenmitarbeitern die notwendige Traumatherapie“, ergänzt Jeinsen.

Kontakt

Gerne beraten wir Sie zu sämtlichen Fragestellungen rund um das Thema Alarmanlage für Apotheken. Die 180° Sicherheit GmbH aus Düsseldorf bietet bundesweit Sicherheitskonzepte an und kann auch Ihnen kostenlos und unverbindlich eine Einschätzung für Ihre Apotheke geben. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Sie.

180° Sicherheit GmbH
Hansaallee 321
40549 Düsseldorf
0211-17607260

Auch interessant: 180° IT und 180° Datenschutz

Icon Information

Kurz und knapp

Apotheken sind unterschiedlichen Gefahren wie Einbrüchen, Diebstählen, Überfällen und Feuerschäden ausgesetzt. Ein umfassender Schutz durch einen spezialisierten Dienstleister kann vor den Folgen dieser Gefahren schützen.

Sicherheitslexikon

180 Grad Sicherheitslexikon

Auch interessant

180 Grad Bildmarke
Vorheriger Beitrag
Stiftung Warentest testet mechanischen Einbruchschutz
Nächster Beitrag
Alarmanlage kaufen oder mieten?

Ähnliche Beiträge

180 Grad Bildmarke