Sicherheitslösungen für KRITIS Unternehmen
Viele KRITIS Unternehmen stehen vor der Herausforderung, physische und digitale Sicherheitsmaßnahmen gleichzeitig umzusetzen. Während Gebäude, Zugänge und Anlagen geschützt werden müssen, sind IT-Systeme häufig eng mit der physischen Infrastruktur vernetzt. Ungesicherte Serverräume oder unkontrollierter Zugänge können daher digitale Angriffe erleichtern und die gesamte Anlage gefährden.
Gesetzliche Anforderungen für KRITIS
KRITIS Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Anlagen und Systeme wirksam gegen physische und digitale Bedrohungen zu schützen. Ziel ist es, Ausfälle, Sabotage und Sicherheitsvorfälle frühzeitig zu verhindern und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Das BSIG (Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), verpflichtet KRITIS Unternehmen dazu, angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen und diese regelmäßig gegenüber dem BSI nachzuweisen. Dazu zählen sowohl Einbruchschutzmaßnahmen als auch Maßnahmen der IT- und Cybersicherheit.
Die KRITIS-Verordnung legt fest, welche Unternehmen aufgrund definierter Schwellenwerte (z. B. Versorgungsleistung oder Anzahl versorgter Personen) als Kritische Infrastruktur gelten und damit unter die gesetzlichen Pflichten fallen.
Mit der NIS-2-Richtlinie werden die Anforderungen an die Sicherheitsorganisation weiter verschärft. Sie fordert ein ganzheitliches Sicherheitskonzept, das physische Sicherheit, IT-Sicherheit und Notfallmaßnahmen miteinander verbindet.
Zu Kritischen Infrastrukturen zählen zum Beispiel:
- Strom und Gasversorgung
- Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung
- Krankenhäuser und medizinische Versorgung
- Telekommunikation und IT-Systeme
- Verkehr wie Bahn, Flugverkehr oder Straßensteuerung
Warum ist Einbruchschutz und IT-Sicherheit für KRITIS so wichtig?
KRITIS Unternehmen müssen unter allen Umständen zuverlässig funktionieren. Der Schutz dieser Einrichtungen erfordert ein besonders hohes Sicherheitsniveau, das über klassische Maßnahmen hinausgeht. Die Risiken reichen von Einbrüchen und Sabotageakten bis hin zu gezielten Cyberangriffen, die sowohl die physische Sicherheit als auch die IT-Systeme gefährden können.
- Physische Angriffe
Einbrüche, Sabotage oder Vandalismus können Betriebsabläufe stören. - Cyberbedrohungen
IT-Systeme sind oft eng mit der physischen Infrastruktur verbunden. Ein erfolgreicher Angriff kann beide Ebenen lahmlegen. - Gesetzliche Anforderungen
Im Rahmen der NIS2-Richtlinie müssen Betreiber Sicherheitskonzepte dokumentieren und nachweisen.
Sicherheitslösungen für KRITIS
→ Einbruchschutz
- Alarmanlagen und Sensorik: Bewegungsmelder, Glasbruchsensoren und Zutrittskontrollsysteme erkennen unbefugtes Betreten.
- Zutrittskontrollen: Elektronische Schlösser, Chipkarten oder biometrische Systeme verhindern, dass Unbefugte kritische Bereiche betreten.
- Videoüberwachung: Überwachung von Schlüsselbereichen sorgt für schnelle Reaktion bei Zwischenfällen.
→ IT-Sicherheit
- Netzwerksicherheit: Firewalls, VPN und Segmentierung schützen vor Cyberangriffen.
- Monitoring & Alarmierung: Echtzeitüberwachung erkennt Anomalien im System frühzeitig.
- Backup & Notfallpläne: Datenredundanz und Notfallkonzepte minimieren die Auswirkungen von Angriffen.
Die beste Lösung = Kombination physischer & digitaler Sicherheitsmaßnahmen. Wir entwickeln ganzheitliche Sicherheitskonzepte, die beide Ebenen verzahnen.
Häufig gestellte Fragen
Warum sind KRITIS besonders schützenswert?
Es geht um Einrichtungen und Dienste, die für das Funktionieren unserer Gesellschaft unverzichtbar sind, wie Strom- und Wasserversorger, Krankenhäuser oder Verkehrsnetze. Ein Ausfall solcher Systeme hätte sofort spürbare Auswirkungen auf viele Menschen und könnte die Versorgung, Sicherheit und Stabilität der Gesellschaft erheblich gefährden. Deshalb gelten KRITIS-Betreiber als besonders schützenswert, um Ausfälle, Störungen oder Angriffe zu verhindern.
Ist jedes Krankenhaus oder jedes Energieunternehmen automatisch KRITIS?
Ob ein Unternehmen als KRITIS gilt, hängt von festgelegten Schwellenwerten ab, die je nach Sektor definiert sind, zum Beispiel Größe, Anzahl der versorgten Personen oder Bedeutung für zentrale Prozesse. Diese Schwellenwerte werden vom BSI in der KRITIS-Verordnung festgelegt. Nur Einrichtungen, die diese Kriterien erfüllen, zählen zu KRITIS. Ausgeschlossen sind die vom BSI festgelegten Sektoren, die unabhängig von ihrer Größe als KRITIS eingestuft werden.
Welche Rolle spielt das BSI bei KRITIS?
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstützt KRITIS-Unternehmen, indem es Mindeststandards, Richtlinien und Handlungsempfehlungen für die IT-Sicherheit bereitstellt. Die Umsetzung und der Schutz der kritischen Infrastrukturen liegen jedoch bei den Betreibern selbst.
Welche Sicherheitsmaßnahmen müssen KRITIS-Unternehmen ergreifen?
Sie müssen sowohl physische Schutzmaßnahmen als auch Cybersecurity-Standards umsetzen, um Ausfälle und Angriffe zu verhindern. Wir unterstützen gerne bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.


